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ÖPNV in NRW: Über sieben Prozent mehr Fahrgäste im zweiten Quartal 2024

von | Sep 24, 2024 | Kunterbunt, Wirtschaft

Foto: pixabay

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im zweiten Quartal 2024 rund 535 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 7,2 Prozent mehr als im zweiten Quartal 2023, aber 3,8 Prozent weniger als im zweiten Quartal 2019.. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im zweiten Quartal 2024 mit rund 4,5 Milliarden Personenkilometern um 6,8 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 20,9 Prozent über dem des zweiten Quartals 2019.

 

Alle ÖPNV-Verkehrsmittel mit Zuwächsen bei Fahrgastzahlen

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im zweiten Quartal 2024 mit rund 40,6 Millionen Beförderten rund 2,4 Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2023 und um 83,7 Prozent höher als von April bis Juni 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit 1,3 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2023: 1,3 Milliarden; 2022: 1,2 Milliarden; 2021: 659,0 Millionen; 2020: 197,2 Millionen; 2019: 560,0 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im zweiten Quartal 2024 rund 167,6 Millionen Personen (+11,8 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2023) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 344,5 Millionen Fahrgäste (+6,3 Prozent) befördert.

 

In den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr werden nur Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erfasst, die im Jahr der letzten Totalerhebung mindestens 250 000 Fahrgäste mit Bussen befördert haben; alle neu gegründeten Unternehmen, die ausschließlich Busverkehr betreiben und nach dem Jahr der letzten Totalerhebung mindestens 250 000 Fahrgäste befördert haben sowie alle Unternehmen, die Schienennahverkehr mit Eisenbahnen und Straßenbahnen betreiben. Außerdem ist zu beachten, dass ein Teil der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren ist.

 

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens.. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt. (IT.NRW)

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