Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat den Bebauungsplan BE 10 „Der Industriepark Lippe“ der Stadt Horn-Bad Meinberg für unwirksam erklärt. Mit diesem Plan sollte die planungsrechtliche Grundlage für ein gigantisches Logistikzentrum des US-Konzerns Amazon geschaffen werden. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte 2023 Normenkontrollklage gegen den Plan eingereicht und nun dessen Aufhebung erwirkt. Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat bei der Aufstellung dieses Plans wesentliche rechtliche Anforderungen missachtet – und das Projekt wurde auf dieser rechtswidrigen Grundlage einfach durchgezogen. Das hat das Gericht nun klar festgestellt.“
Das Gericht erkannte einen offensichtlichen Fehler bei der Festlegung der Lärmkontingentierung, der so wesentlich war, dass die gesamte Konzeption der Planung für rechtswidrig erkannt wurde. Das OVG hat sich daher mit der Vielzahl an weiteren vom BUND erhobenen Rügen, insbesondere auch betreffend die Inanspruchnahme der Fläche und den Ausgleich zum Schutz der Natur, nicht weiter befassen müssen. Da das OVG den Bebauungsplan insgesamt für unwirksam erklärt hat, muss die Planung nun insgesamt neu aufgestellt werden. Der BUND erwartet, dass die Stadt im Zuge
dessen auch die leider bereits entstandene Naturzerstörung und Flächenversiegelung durch das 23 Hektar große Gebiet, einer Fläche von 32 Fußballfeldern, umfassender ausgleicht, als dies in der rechtswidrigen Planung vorgesehen war.
Aus Sicht des BUND müssen bei der Neuplanung insbesondere die massiven Eingriffe in angrenzende Bachtäler und Biotopverbundflächen sowie die unzulässig hohen Belastungen der Bevölkerung durch zusätzlichen Liefer- und Pendelverkehr besser bewältigt werden. Aufgrund des Wegfalls des Bebauungsplans sind auch die erteilten Baugenehmigungen für das Amazon-Logistikzentrum, welches im August 2024 in Betrieb genommen wurde, und alle weiteren Betriebe rechtswidrig. Die Behörden haben die sich hieraus ergebenden Auswirkungen zu prüfen. Aus Sicht des BUND kann es im Zuge dessen auch zu Betriebsbeschränkungen kommen. Der BUND wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Planungen mit Blick auf die Belange von Natur- und Umweltschutz kritisch und konstruktiv begleiten.
Pressemitteilung und Foto des BUND-NRW













