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Im Jahr 2025 sind in 32 produzierenden Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes insgesamt 1,7 Milliarden Liter Erfrischungsgetränke wie Cola, Limonade und Saftschorlen hergestellt worden. Damit stieg die Menge im Vergleich zum Jahr 2020 um 178,8 Millionen Liter bzw. 11,5 %. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, machten nicht brennwertverminderte (also nicht zuckerreduzierte) Cola- und Colamischgetränke mit 531 Millionen Litern bzw. 31 % den größten Anteil an der Produktion von Erfrischungsgetränken aus. Weiterhin wurden 310 Millionen Liter zuckerreduzierte und zuckerfreie Cola- und Colamischgetränke produziert, was einem Anteil von 18 % an der Gesamtproduktion entspricht. Sowohl die Produktion der nicht zuckerreduzierten als auch der zuckerreduzierten Varianten ist seit 2020 um 13,7 % bzw. 8,6 % gesunken.
Die Produktion aller sonstigen Erfrischungsgetränke ist hingegen seit 2020 gestiegen. Weitere Produkte der Kategorie Erfrischungsgetränke sind Limonaden, Schorlen, Energiegetränke sowie Wasser mit Aromen u. Ä.
Produktion reicht rechnerisch für ein Glas Erfrischungsgetränk täglich pro Kopf
Die 2025 erzeugte Menge von Erfrischungsgetränken würde ausreichen, um jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner in NRW täglich mit einem großen Glas (0,3 Liter) zu versorgen. Zum Vergleich: Die Absatzproduktion von Erfrischungsgetränken lag somit um 19 % unter der von natürlichem Mineralwasser mit 2,1 Milliarden Litern im Jahr 2025.
Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und Münster mit höchstem NRW-Anteil
63 % der nordrhein-westfälischen Absatzmenge von Erfrischungsgetränken wurde 2025 in Betrieben in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster erzeugt.
Fast ein Fünftel der gesamtdeutschen Absatzproduktion entfiel auf NRW
Deutschlandweit wurden im Jahr 2025 nach vorläufigen Ergebnissen 9,0 Milliarden zum Absatz bestimmte Liter Erfrischungsgetränke produziert. 19,2 % der gesamtdeutschen Absatzmenge hiervon entfielen auf nordrhein-westfälische Betriebe.
Hinweise zur Statistik
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Bei den genannten Produktionsmengen handelt es sich um die zum Absatz bestimmten Menge. Zur Berechnung der Verhältniszahl wurde die Bevölkerung zum Berechnungsstand 30.06.2025 genutzt. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab Werk berechnet. Es handelt sich um nominale (also nicht preisbereinigte) Absatzwerte. Die Ergebnisse zur Produktion von Erfrischungsgetränken basieren auf einer Auswertung auf Basis der Güternummer 1107 19 3 aus dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken. Unter Erfrischungsgetränken sind folgende Getränke zusammengefasst:
- Colamischgetränke, nicht brennwertvermindert
- Colamischgetränke, brennwertvermindert
- Limonaden, nicht brennwertvermindert
- Limonaden, brennwertvermindert
- Schorle/Wasser plus Frucht, z.B. Apfelschorle
- Wasser mit Aromen, z.B. aromatische Mineral- und Quellwasser, Vitamin-, Mineralstoff-Energiegetränke
- Sonstige Erfrischungsgetränke, wie zum Beispiel Brausen
Vergleiche mit dem Vorjahr sind aufgrund der Geheimhaltung nicht möglich. (IT.NRW)















