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Im Jahr 2024 sind 50.946 Fahr- und Krafträder mit Elektromotor in Betrieben des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbe produziert worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Europäischen Tag des Fahrrades am 03. Juni 2025 mitteilt, wurden im letzten Jahr 34,1 % weniger Fahr- und Krafträder mit Elektromotor produziert als 2023. Die Zahl der produzierten Fahrräder mit Motor war jedoch um 30,9 % größer als noch 2019. Der Anteil von Zweirädern u. a. Fahrrädern ohne Motor lag 2024 mit 42.907 Stück bei 45,7 %. Hier stieg die produzierte Menge um 38,4 % zum Vorjahr und um 9,2 % zum Jahr 2019.
Betriebe des Regierungsbezirks Münster mit höchstem NRW-Anteil
71,8 % der 2024 in NRW produzierten Fahr- und Krafträder mit und ohne Elektromotor wurden in Betrieben des Regierungsbezirks Münster produziert. Der Anteil der nordrhein-westfälischen Betriebe an der gesamtdeutschen Produktionsmenge betrug 4,4 %.
Importmenge von Fahrrädern mit und ohne Motor ist rückläufig
Die Importmenge von Fahrrädern mit und ohne Motor ist nach vorläufigen Ergebnissen erneut zurückgegangen. Rund 334.000 Fahrräder mit Elektromotor sind im Jahr 2024 nach NRW importiert worden; das waren 24 % weniger als im Vorjahr. Wie in den Vorjahren stammte etwa jedes dritte Elektro-Fahrrad aus Vietnam. Die Zahl der importierten Fahrräder ohne Motor lag im vergangenen Jahr mit 621.000 Fahrrädern um 31 % unter dem Vorjahr. Hauptlieferland war auch im Jahr 2024 Österreich mit einem Anteil von 27,3 %. Im Jahr 2019 hatten 23 % der importierten Fahrräder einen Elektromotor, im Jahr 2024 stieg deren Anteil auf 34 %.
Methodische Hinweise
Als Elektrofahrräder gelten Fahrräder, d.h. Zwei-, Drei- und Vierräder mit Trethilfe oder Elektrohilfsmotor und Krafträder mit Elektromotor wie z. B. Elektroroller sowie Beiwagen. Zu den Fahrrädern ohne Motor zählen Zwei-, Drei-, Vier- und Lastendreiräder. In den Produktionsdaten nicht enthalten sind Fahrräder, Laufräder und Roller für Kinder.
Die genannten Ergebnisse zur Produktion beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab Werk berechnet. Ob die Waren nach Empfang in NRW über weitere Landesgrenzen bzw. Seehäfen weiter transportiert worden sind, wird statistisch in der Außenhandelsstatistik nicht erfasst. (IT.NRW)