
Foto: pixabay
Im Jahr 2024 sind nach vorläufigen Ergebnissen in 17 der 9 747 produzierenden Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes 31 600 Tonnen vegetarische und vegane Lebensmittelzubereitungen (wie zum Beispiel vegetarischer Brotaufstrich, Tofuprodukte, oder vegetarische oder vegane Wurstalternativen) hergestellt worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 570 Tonnen bzw. 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 25 100 Tonnen (+390,6 Prozent) mehr als im Jahr 2019. Der Absatzwert war mit nominal 84,0 Millionen Euro um 8,1 Millionen Euro bzw. 10,6 Prozent höher als im Jahr 2023. Gegenüber dem Jahr 2019 stieg er um 59,5 Millionen Euro (+244,0 Prozent).
Der durchschnittliche Absatzwert ist gegenüber 2019 gesunken
Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm war im Jahr 2024 mit 2,66 Euro um 21 Cent (+8,6 Prozent) höher als ein Jahr zuvor aber um 1,13 Euro bzw. 29,9 Prozent niedriger als im Jahr 2019 (damals: 3,79 Euro).
Produktionsschwerpunkt im Regierungsbezirk Münster
Mit 19 500 Tonnen wurden 2024 fast zwei Drittel (61,7 Prozent) der nordrhein-westfälischen Absatzmenge von vegetarischen und veganen Lebensmittelzubereitungen in Betrieben des Regierungsbezirks Münster erzeugt.
Ein Viertel der gesamtdeutschen Absatzmenge entfiel auf NRW
Bezogen auf das Jahr 2023, für welches bereits endgültige Ergebnisse auf Bundesebene vorliegen, lag der NRW-Anteil an der bundesweiten Absatzmenge von damals 121 600 Tonnen bei 25,5 Prozent.
Methodische Hinweise
Die Produktion von vegetarischen und veganen Lebensmittelzubereitungen umfasst vegetarische und vegane Lebensmittelzubereitungen, z. B. vegetarischer Brotaufstrich, Tofuprodukte, vegetarische oder vegane Lebensmittel, die dem äußeren Anschein nach Wurst ähneln. Die Produktion von vegetarischen und veganen Lebensmittelzubereitungen wird erst mit Gültigkeit des Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2019 (GP 2019) gesondert erfasst, zuvor erfolgte die Meldung unter „Andere Lebensmittelzubereitungen, a.n.g.”.
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab Werk berechnet. (IT.NRW)