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Die Stadt Blomberg weist darauf hin, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Teilen der Blomberger Innenstadt – wie bereits im vergangenen Jahr – auch zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht erlaubt ist. Grundlage dafür ist eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt.
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, hat die Stadt Blomberg als zuständige Ordnungsbehörde ein zeitlich begrenztes Feuerwerksverbot für einen bestimmten Bereich der Innenstadt erlassen. In diesem Bereich dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 am 31. Dezember 2025 von 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 5.00 Uhr weder gezündet noch mitgeführt werden.
Das Feuerwerksverbot gilt in folgenden Bereichen der Innenstadt:
Gartenstraße, Am Schützenteich, An der Großen Mauer, Turmstraße, Groene Plaats, Petersilienstraße, Strolle, An der Kleinen Mauer, Kuhstraße, Langer Steinweg, Kurzer Steinweg, Marktplatz, Friedrichstraße, Schulstraße, Im Seligen Winkel, Kirchhofstraße, Neue Torstraße bis Ecke Gartenstraße, Am Martiniturm, Hinter dem Böhmerhof, Pideritplatz, Brinkstraße, Burgstraße, Burg, Burggarten, Schweigegarten, Weinberggasse, Parkplatz Kulturhaus „Alte Meierei“, Im Siebenbürgen, Neubourggasse sowie die Buntengasse.
Hintergrund der Regelung ist, dass sich in diesem Bereich viele historische Gebäude und Baudenkmäler befinden. Die enge und dicht bebaute Innenstadt birgt ein erhöhtes Brandrisiko, da sich Feuer im Ernstfall schnell ausbreiten kann. Außerdem kommen hier zum Jahreswechsel regelmäßig viele Menschen zusammen, sodass Sicherheitsabstände oft nur schwer eingehalten werden können.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen leider, dass es trotz aller Hinweise immer wieder zu unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt. Aus diesem Grund wird der Ordnungsdienst die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Wer innerhalb der Verbotszone mit Feuerwerk angetroffen wird – auch wenn es nicht gezündet wurde – muss damit rechnen, dass die Pyrotechnik sichergestellt wird.
Die Stadt Blomberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme und darum, zum Schutz von Menschen, Gebäuden und dem historischen Stadtbild verantwortungsvoll ins neue Jahr zu starten.
Pressemeldung: Stadt Blomberg















