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Schnell noch ein vorweihnachtliches Geschenk vom Finanzamt sichern. Das funktioniert mit der richtigen Strategie – und diesen neun Steuertipps zum Jahresende.
Jetzt noch mit der Steuer herumplagen? Das kann sich lohnen! Denn wer ohnehin anstehende Ausgaben wie teuren Zahnersatz, Ausgaben für den Job oder Handwerkerleistungen gezielt plant, sichert sich im besten Fall noch eine ordentliche Steuererstattung für 2025. „Die Kernfrage ist, welche Ausgaben noch bis Silvester getätigt und welche gezielt auf das kommende Jahr geschoben werden sollten“, sagt Isabell Pohlmann, Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest. „Denn für die Absetzbarkeit ist allein der Zahlungszeitpunkt entscheidend.“ Daher könnten auch Anzahlungen oder Vorauszahlungen für bestimmte Posten steuerlich interessant sein.
Das heißt: Jetzt am besten nochmal gezielt Ausgaben für Handwerker, Haushaltshilfen, Gesundheit und Job durchgehen – und prüfen, welche Pauschalen und Grenzbeträge für 2025 sich eventuell noch ausnutzen lassen. Beispiel Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro setzt das Finanzamt automatisch pauschal für berufliche Ausgaben an. Darüber senkt jede weitere Ausgabe die Steuerlast. Es lohnt sich also, jetzt zu überschlagen, welche Kosten für 2025 bereits zusammengekommen sind. Der Kauf eines Laptops oder einer Online-Schulung kann dann helfen, den 1.230-Euro-Arbeitnehmerpauschbetrag zu knacken.
Ein weiterer Spartipp: Fristen beachten, zum Beispiel den 15. Dezember für die Beantragung einer Verlustbescheinigung bei der eigenen Bank. Wer Depots bei verschiedenen Banken besitzt, kann damit Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen verrechnen. Die möglicherweise zu viel gezahlte Abgeltungssteuer lässt sich so über die Steuererklärung zurückholen. Stichwort Handwerkerkosten: 6.000 Euro pro Jahr lassen sich geltend machen. 20 Prozent davon, also maximal 1.200 Euro, senken direkt die Steuerlast. Ist die Summe bereits ausgereizt, könnte es aus steuerlicher Sicht ratsam sein, zusätzliche Projekte erst im kommenden Jahr anzugehen.
Lohnt es sich – rein finanziell betrachtet – noch vor Jahresfrist die Partnerin oder den Partner fürs Leben zu heiraten? Und was gibt es beim Thema Spenden zu beachten? Die komplette Liste der neun Steuertipps zum Jahresende findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen und unter www.test.de/steuertipps.
Pressemeldung: Stiftung Warentest

















