In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2023 in 11 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 265,7 Millionen Liter Speiseeis hergestellt worden, dies entspricht einer Steigerung von 24,5 Millionen Liter bzw. 10,1 Prozent gegenüber 2022. Rein rechnerisch könnte man mit der im Jahr 2023 produzierten Menge jede Einwohnerin und jeden Einwohner des Landes monatlich mit 1,2 Liter Speiseeis versorgen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt weiter mitteilt, lag der Absatzwert bei 548,9 Millionen Euro; er war damit nominal um 111,7 Millionen Euro bzw. 25,6 Prozent höher als im Jahr 2022.
Der Absatzwert je Liter ist im Vergleich zu 2019 um über 35 Prozent gestiegen
Gegenüber dem Jahr 2019 hat sich die Absatzmenge von Speiseeis in NRW um 44,6 Millionen Liter (+20,2 Prozent) erhöht; der Absatzwert stieg nominal um 212,3 Millionen Euro (+63,1 Prozent). Der durchschnittliche Absatzwert je Liter lag im Jahr 2023 bei 2,07 Euro; eine Steigerung von 14,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (1,81 Euro je Liter) bzw. 35,7 Prozent gegenüber 2019 (1,52 Euro je Liter).
NRW-Betriebe haben den höchsten Anteil an der deutschlandweiten Produktion
Deutschlandweit wurden im Jahr 2023 612,4 Millionen Liter (−1,2 Prozent gegenüber 2022) Speiseeis im Wert von 1,1 Milliarden Euro (+20,4 Prozent) produziert. 43,4 Prozent (2022: 38,9 Prozent) der Absatzmenge und 49,0 Prozent (2022: 47,0 Prozent) des Absatzwertes entfielen auf nordrhein-westfälische Betriebe.
Eisproduktion im ersten Quartal 2024 rückläufig
Im ersten Quartal 2024 wurden in NRW nach vorläufigen Ergebnissen 63,5 Millionen Liter (−8,7 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum) mit einem Absatzwert von 122,1 Millionen Euro (−14,5 Prozent) hergestellt. Die Angaben beinhalten auch kakaohaltiges Speiseeis, Sorbets, Eis am Stiel, Wasser- und Fruchteis. Nicht enthalten ist die Herstellung von Speiseeis zum Verzehr an Ort und Stelle sowie zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr (z. B. Eiscafès).
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet. (IT.NRW)