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Verfügbares Einkommen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2022 um 5,2 Prozent gestiegen

von | Nov 5, 2024 | Wirtschaft

Im Jahr 2022 ist das verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner in Nordrhein-Westfalen um 5,2 Prozent auf 25 100 Euro gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, standen jeder Einwohnerin und jedem Einwohner in NRW somit durchschnittlich 1 235 Euro mehr für Konsum und Sparen zur Verfügung als ein Jahr zuvor. Mit 37 387 Euro wies Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis das höchste verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf. Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss (37 197 Euro) und Burbach im Kreis Siegen-Wittgenstein (35 298 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Am unteren Ende der Skala rangierten Duisburg (19 325 Euro), Kranenburg im Kreis Kleve (18 870 Euro) und Gelsenkirchen (18 522 Euro).

Städte Köln und Düsseldorf mit den höchsten Einkommenssummen

Von allen Städten und Gemeinden des Landes wiesen die Städte Köln (27,7 Milliarden Euro) und Düsseldorf (18,3 Milliarden Euro) die höchsten Einkommenssummen auf. Rein rechnerisch kamen damit auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner Kölns 25 657 Euro. In der Landeshauptstadt lag das verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner bei durchschnittlich 29 355 Euro. Insgesamt belief sich das verfügbare Einkommen im Jahr 2022 in NRW auf rund 452,6 Milliarden Euro.

Verfügbares Einkommen in allen Städten und Gemeinden in NRW gestiegen

Die höchsten Zuwächse beim verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Jahr 2021 ermittelte das Statistische Landesamt für Straelen im Kreis Kleve (+12,0 Prozent) und Schöppingen im Kreis Borken (+11,0 Prozent). Das geringste Wachstum gab es in Duisburg (+3,8 Prozent) und Gelsenkirchen (+3,5 Prozent). Somit verzeichneten alle Städte und Gemeinden NRWs einen Zuwachs im verfügbaren Einkommen. NRW meldete einen Anstieg von +5,8 Prozent und lag damit unter dem Bundeswert (+6,3 Prozent).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass für die überarbeiteten Berechnungen der Jahre 2019 bis 2021 aktualisierte Daten vorlagen (z. B. Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020) und dass diese Ergebnisse revidiert wurden.

Unter dem verfügbaren Einkommen wird die Einkommenssumme (Arbeitnehmerentgelt und Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Vermögen) verstanden, die den privaten Haushalten nach der sog. Einkommensumverteilung, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich empfangener Sozialleistungen, durchschnittlich für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht. Es ist als Indikator für die finanziellen Verhältnisse der Bevölkerung der Gemeinden zu verstehen und ermöglicht mittelbar Aussagen zur lokalen Kaufkraft, wobei die regionale Preisentwicklung (etwa bei den Mieten) unberücksichtigt bleibt und regionale Vergleiche nur bedingt möglich sind. Alle Größen und mehr Informationen zu den Hintergründen der Berechnungen sowie weitere Ergebnisse des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder”, dem auch der Landesbetrieb IT.NRW als Statistisches Landesamt angehört, finden Sie im Statistikportal unter https://www.statistikportal.de/de/vgrdl. (IT.NRW)

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