Anzeigen

Verkehrsunternehmen aus NRW beförderten im 2. Quartal 2026 rund 545 Millionen Fahrgäste

von | Sep. 21, 2026 | Wirtschaft

Foto: pixabay

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im 2. Quartal 2026 etwa 544,7 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, entsprach dies mit einer Zunahme von 0,1 % annähernd dem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum 2. Quartal 2019 war ein Rückgang von 2,0 % zu verzeichnen. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im 2. Quartal 2026 mit rund 4,7 Milliarden Personenkilometern um 3,7 % über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und 26,2 % über dem des 2. Quartals 2019.

Mehr Kilometer pro Reise und mehr Fahrgäste im Eisenbahnnahverkehr

Die Fahrgastzahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen aus NRW waren im 2. Quartal 2026 mit etwa 46,6 Millionen beförderten Fahrgästen 10,3 % höher als im gleichen Zeitraum 2025. Im Vergleich zum 2. Quartal 2019 stiegen die Fahrgastzahlen um 111,1 %. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnverkehrsunternehmen lag mit 1,6 Milliarden Personenkilometern um 9,8 % über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahresquartals. Im Schnitt fuhren Fahrgäste etwa 34 Kilometer pro Reise, das sind rund 9 Kilometer mehr als im Vergleichszeitraum 2019. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass das Deutschlandticket den Eisenbahnnahverkehr für mittlere Entfernungen attraktiver macht.
Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im 2. Quartal 2026 rund 166,0 Millionen Personen (−2,2 % zum Vorjahresquartal) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 348,1 Millionen Fahrgäste (−0,6 %) von den NRW-Unternehmen befördert. Im Vergleich zum 2. Quartal 2019 sanken die Fahrgastzahlen bei den Straßenbahnen um 8,1 % und bei den Omnibussen um 6,7 %.

Von NRW-Unternehmen beförderte Fahrgäste im Personennahverkehr im II. Quartal

Hinweise zur Statistik

In der vierteljährlichen Erhebung zum Personennahverkehr werden ausschließlich Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erfasst, die im Jahr der letzten Totalerhebung (2024) mindestens 250.000 Fahrgäste mit Bussen befördert haben. Gleiches gilt für alle danach neu gegründeten Unternehmen, die ausschließlich Busverkehr betreiben und mindestens 250.000 Fahrgäste befördern. Darüber hinaus werden alle Unternehmen befragt, die Schienennahverkehr mit Eisenbahnen und Straßenbahnen betreiben. Ab dem 1. Quartal 2026 wird auf Grundlage der Totalerhebung in 2024 erhoben. Daher erhöhte sich der Berichtskreis ab dem 1. Quartal 2026 um sechs NRW-Unternehmen im Vergleich zu den Vorquartalen. Aufgrund der Neufestlegung des Berichtskreises können die rechnerischen Veränderungsraten für einige Verkehrsarten verzerrt sein. Für diese Verkehrsarten wurden daher die Veränderungsraten auf der Basis von bereinigten Vorjahreswerten berechnet.

Außerdem ist zu beachten, dass ein Teil der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren ist, wenn diese zum Netz der in die Statistik einbezogenen Verkehrsunternehmen gehören. Es sind keine Daten von Unternehmen enthalten, die in NRW Personen befördern, aber ihren Sitz nicht in NRW haben. Die hier betrachteten Daten sind daher wie folgt zu interpretieren: „Unternehmen mit Sitz in NRW beförderten X Fahrgäste” und nicht: „In NRW wurden X Fahrgäste befördert”.

Der Personennahverkehr umfasst Personenverkehr mit einer mittleren Reiseweite unter 50 Kilometern. Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt einer Person mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Erfolgt während der Fahrt ein Umstieg auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens, wird der Beförderungsfall erneut gezählt. Durch Einbeziehung der umsteigenden Personen ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen