Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen des Kreises Lippe hat in seiner gestrigen Sitzung über die Beschwerden der jeweiligen Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für die Wahl des Rates und den Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schieder-Schwalenberg sowie den Wahlvorschlag der AfD für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lage entschieden.
Konkret wurde die Beschwerde der Vertrauensperson der AfD gegen den Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 15.07.2025, die Wahlvorschläge der AfD für die Wahl des Rates und den Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters nicht zuzulassen, im Rahmen einer geheimen Abstimmung einstimmig zurückgewiesen, da die von der AfD durchgeführte Wahlberechtigtenversammlung die durch das Kommunalwahlgesetz NRW aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt.
Weiter wurde die Beschwerde der Vertrauensperson der AfD gegen den Beschluss des Wahlausschusses der Stadt Lage vom 16.07.2025, den Wahlvorschlag der AfD für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lage am 14.09.2025 nicht zuzulassen, im Rahmen einer geheimen Abstimmung mit acht Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und null Enthaltungen zurückgewiesen, da der Bewerber nicht die Anforderungen an die Wählbarkeit nach § 75 b Abs. 7 Kommunalwahlordnung erfüllt, weil er nicht die notwendige Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Danach ist der Wahlausschuss des Kreises sowohl den Beschlüssen des Wahlausschusses der Stadt Schieder-Schwalenberg und als auch der Stadt Lage gefolgt.