Das Jahr 2025 bringt spürbare Änderungen für alle, die mit Immobilien zu tun haben – vom Eigenheimbesitzer über Vermieter bis hin zu Mietern. Ob steigende Heizkosten, neue Regeln für Kaminöfen oder die Pflicht zur Installation von Smart Metern – die gesetzlichen Neuerungen haben Auswirkungen auf den Alltag und die Kosten vieler Menschen. Der Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. (VDIV NRW) appelliert an alle Betroffenen, sich frühzeitig zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. „Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen nahezu alle Bereiche des Immobilienmanagements – von der Grundsteuer über klimarelevante Vorschriften bis hin zur Elektromobilität. Wer sich jetzt vorbereitet, kann Kostenfallen vermeiden und die Weichen für die Zukunft stellen“, erklärt Michael De Iaco, Vorstandsvorsitzender des VDIV NRW.
Grundsteuerreform: Neue Berechnungsgrundlagen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft, die auf neuen Bewertungsmaßstäben basiert. Für viele Eigentümer kann dies zu höheren Kosten führen. Es ist daher wichtig, die neuen Steuerbescheide genau zu prüfen und transparent mit Mietern über mögliche Nebenkostenerhöhungen zu kommunizieren. Erste Berechnungen zeigen, dass die Zusatzkosten je nach Immobilie und Standort erheblich sein können.
Erhöhung der CO2-Abgabe: Steigende Heizkosten
Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe steigt von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO2. Für eine durchschnittliche 70-Quadratmeter-Wohnung mit mittlerem energetischen Standard bedeutet dies eine Erhöhung der CO2-Kosten von etwa 75 Euro auf 92 Euro jährlich. Diese Mehrkosten werden abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.
Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen
Mit dem Wegfall des sogenannten Wärmepumpenprivilegs sind Vermieter verpflichtet, die Heizkosten bei installierten Wärmepumpen verbrauchsabhängig abzurechnen. Bis spätestens 30. September 2025 müssen entsprechende Messgeräte installiert sein, was einen erhöhten organisatorischen Aufwand für Immobilienverwalter bedeutet.
Smart Meter werden Pflicht
Ab 2025 müssen in vielen Gebäuden sogenannte Smart Meter installiert werden, die den Stromverbrauch digital erfassen. Dies betrifft insbesondere Haushalte mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh jährlich sowie stromerzeugende Anlagen ab 7 kW. Frühzeitige Planung ist hier essenziell, um technische und administrative Engpässe zu vermeiden.
Ladeinfrastruktur für Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen künftig mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Dies fördert die Elektromobilität, kann jedoch hohe Kosten für Eigentümer und Verwalter verursachen.
Strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Holzöfen
Für ältere Kamin- und Holzöfen gelten ab sofort strengere Feinstaub-Grenzwerte. Geräte, die diese Standards nicht erfüllen, müssen nachgerüstet oder ersetzt werden, was insbesondere Objekte mit entsprechender Ausstattung betrifft und den Beratungsaufwand für Verwalter erhöht.
Auslaufen der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse, die in vielen Regionen bisher Mietsteigerungen begrenzte, läuft spätestens Ende 2025 aus. In Berlin sogar schon zum 31. Mai. Mieter und Vermieter sollten sich auf Veränderungen bei der Mietpreisgestaltung vorbereiten.
Hilfe und Beratung für Verwalter
Der VDIV NRW unterstützt Immobilienverwalter mit Schulungen und Leitfäden, um die komplexen Änderungen erfolgreich umzusetzen. „Unsere Mitglieder können auf unser Fachwissen und unsere Unterstützung zählen, um diese Herausforderungen zu meistern“, betont Michael De Iaco.
Über den VDIV NRW – Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen
Der Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. (VDIV NRW) wurde 1999 gegründet. Die Mitglieder verwalten ca. 1,1 Mio. Einheiten. Er ist damit die größte berufsständische Interessenvertretung in NRW und zugleich der größte Landesverband im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).
Die Spannbreite der Mitglieder des VDIV NRW reicht vom inhabergeführten Immobilienverwaltungsunternehmen bis hin zu den größten WEG-Verwaltungsunternehmen Deutschlands. Für die Mitglieder ist der Verband Ansprechpartner sowohl in berufspolitischen als auch in kaufmännischen, technischen und juristischen Fragen. Oberster Anspruch ist dabei eine hohe Qualität in der täglichen Verwalterarbeit.
Der VDIV NRW vertritt die Interessen seiner Mitglieder insbesondere gegenüber der Politik, der Wirtschaft, den Medien und anderen Immobilienverbänden. Zwecks besserer Lesbarkeit wird auf die Verwendung der Sprachformen männlich/weiblich/divers verzichtet, die Personenbezeichnungen verstehen sich gleichermaßen für alle Geschlechter.