Die Zahl der in NRW bearbeiteten Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, hat sich gegenüber 2019 mehr als verdoppelt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, haben die zuständigen Stellen im Jahr 2024 insgesamt 21.567 Anerkennungsverfahren bearbeitet. Vor fünf Jahren waren es 10.467 Anträge gewesen.
Seit 2020 ist die Zahl der Anerkennungsverfahren jährlich gestiegen. 2024 war die Zahl der Anträge um 20,5 % höher als ein Jahr zuvor, als 17.901 Verfahren bearbeitet worden waren. In einem Anerkennungsverfahren wird die Gleichwertigkeit zwischen einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und eines deutschen Referenzberufes festgestellt.
Stärkster Zuwachs bei Antragstellenden aus dem Ausbildungsstaat Türkei
Die meisten Anträge auf Anerkennung wurden 2024 von Personen gestellt, die ihre berufliche Qualifikation in der Türkei erworben hatten: Mit 3.285 Anerkennungsverfahren gab es mehr als sieben Mal so viele Anträge von Fachkräften aus der Türkei wie vor fünf Jahren. Dahinter folgten Antragstellende mit einer Berufsqualifikation aus Syrien mit 2.088 Anträgen auf Anerkennung. Ihre Zahl hat sich im Fünfjahresvergleich nahezu verdoppelt (2019: 1.218).
Mit jeweils über 1.400 Anerkennungsverfahren folgten Antragstellende, die ihren Abschluss im Iran, in Tunesien und in der Ukraine erworben hatten. Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Anerkennungsverfahren aus diesen Ausbildungsstaaten gestiegen: 2024 gab es mehr als sechs Mal so viele Anträge aus der Ukraine, fünf Mal so viele aus Tunesien und vier Mal so viele aus dem Iran wie im Jahr 2019.
Die meisten Anträge auf Anerkennung wurden von Pflegefachkräften gestellt
Wie ein Jahr zuvor führte auch 2024 der Referenzberuf Pflegefachkraft mit 7.968 bearbeiteten Anträgen die Top-Liste der Berufe an, für die ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde. Die meisten Antragstellenden haben ihren Berufsabschluss als Pflegefachkraft in der Türkei erworben (11,7 % der Anträge). Zum Referenzberuf Pflegefachkraft zählen die Berufe Pflegefachfrau/-mann sowie die Vorgängerberufe Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in. Auf Platz 2 folgte der Referenzberuf Ärztin/Arzt mit 3.357 Anerkennungsverfahren. Davon wurde jede vierte Berufsqualifikation in Syrien erworben. Mit 1.404 Anerkennungsverfahren folgte auf Platz 3 der Beruf Ingenieur/-in. Mehr als jeder vierte Antrag für diesen Beruf wurde in der Ukraine erworben.
Methodische Hinweise
In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation gleichwertig zu einem deutschen Referenzberuf ist. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich. Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland erweitert. Alle Daten wurden aus Gründen der Geheimhaltung auf ein Vielfaches von drei gerundet. (IT.NRW)