Ende 2025 haben 348.090 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen, das waren 24.245 Haushalte bzw. 7,5 % mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg damit auch im zweiten Jahr, nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 01.01.2023, die Zahl der Wohngeldhaushalte weiter an. Zum 01.01.2025 wurde das Wohngeld entsprechend der gesetzlich verankerten Anpassung an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung erhöht. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der Wohngeldhaushalte in NRW lag Ende 2025 bei 322 Euro und damit um 11 Euro höher als ein Jahr zuvor.

Wohngeld wird überwiegend als Mietzuschuss geleistet
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Wohneigentum geleistet. Zum Jahresende 2025 erhielten in NRW 94 % der Wohngeldhaushalte das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses. Die übrigen 6 % bekamen einen Lastenzuschuss. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss fiel mit 320 Euro im Monat geringer aus als der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss mit 359 Euro. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt maßgeblich von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder der Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.
4 % der NRW-Haushalte erhielten Wohngeld – höchste Anteile in Hamm und Herne
Landesweit bezogen 4,0 % der Hauptwohnsitzhaushalte zum Jahresende 2025 Wohngeld. Im Vorjahr lag der Anteil der Wohngeldhaushalte bei 3,7 %. Am höchsten waren Ende 2025 die Anteile in den Ruhrgebietsstädten Hamm (7,4 %) und Herne (6,0 %); am geringsten fielen sie im Kreis Olpe (2,7 %) und im Rheinisch-Bergischen Kreis (2,9 %) aus.
Die meisten Haushalte waren reine Wohngeldhaushalte
98 % aller Haushalte mit Bezug von Wohngeld waren sogenannte reine Wohngeldhaushalte. In diesen Haushalten waren alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt. Bei den übrigen Haushalten handelte es sich um sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2025 gab es in NRW insgesamt 339.760 reine Wohngeldhaushalte und 8.330 solcher Mischhaushalte.
Hinweise zur Statistik
Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Zum 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz zielte sowohl auf eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als auch auf eine Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldanspruchs unter anderem durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung des Wohngelds an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung vor. Dies erfolgte zuletzt zum 01.01.2025.
Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. (IT.NRW)















