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NRW: Mehr als jeder Fünfte starb 2022 aufgrund einer Krebserkrankung

von | Feb 5, 2024 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Im Jahr 2022 war Krebs (bösartige Neubildungen) die Ursache für 22,1 Prozent aller Todesfälle in Nordrhein-Westfalen. Zehn Jahre zuvor hatte dieser Anteil noch bei 26,5 Prozent gelegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2024 mitteilt, starben 2022 insgesamt 51 653 Personen (27 450 Männer und 24 203 Frauen) an den Folgen einer bösartigen Krebserkrankung.

 

Das waren 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 50 867) und 0,8 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor (2012: 51 267). Das durchschnittliche Sterbealter der an einer Krebserkrankung Verstorbenen lag 2022 mit 75,1 Jahren um 4,4 Jahre niedriger als das aller Verstorbenen (79,5 Jahre) und um 1,6 Jahre höher als zehn Jahre zuvor (2012: 73,5 Jahre).

 

Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane häufigste Form bei Männern und Frauen

Bei den krebsbedingten Todesfällen waren Krebserkrankungen der Verdauungsorgane die häufigste Todesursache (Männer: 30,6 Prozent, Frauen: 27,8 Prozent). Die zweithäufigste Todesursache waren Krebserkrankungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe (Männer: 25,7 Prozent, Frauen: 20,1 Prozent). Die dritthäufigste Form krebsbedingter Todesfälle unterscheidet sich bei Männern und Frauen: Bei Männern lagen bösartige Neubildungen der Genitalorgane (12,4 Prozent) auf dem dritten Rang; bei Frauen war es Brustkrebs (17,0 Prozent).

 

Die kreisfreie Stadt Bonn verzeichnete 2022 die niedrigste krebsbedingte Sterberate mit 216 Sterbefällen je 100 000 Einwohner. Die höchste Rate wurde mit 352 Sterbefällen je 100 000 Einwohner für die kreisfreie Stadt Herne ermittelt. Landesweit starben 286 Personen von jeweils 100 000 Einwohnern an den Folgen einer
Krebserkrankung.

 

Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze. Im Jahr 2022 wurde für 2,0 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Statistische Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 8,4 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik. (IT.NRW)

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