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Rechtsschutz – Mehr als jede zweite Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer erfolgreich

von | Mrz 17, 2024 | Kunterbunt

Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Übernahme eines Rechtsstreits, können Kundinnen und Kunden sich wehren. Und das häufig erfolgreich, zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest: Die Erfolgsquote bei den untersuchten Fällen betrug 63 Prozent. Finanztest erklärt, wie Kunden vorgehen können, wenn die Versicherung ihren Fall ablehnt.

 

Obwohl die Stiftung Warentest den Rechtsschutz als nützliche Police empfiehlt, weist sie darauf hin, dass diese keinen umfassenden Schutz bietet. Einige Lebensbereiche sind entweder gar nicht oder nur teilweise versichert, wie beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen oder Bauvorhaben. Außerdem können Versicherer einen Fall ablehnen, wenn sie keine Erfolgsaussichten sehen.

 

Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Übernahme eines Falls mangels Erfolgsaussichten ab, können Kunden die Entscheidung durch einen Anwalt oder einen Schiedsgutachter überprüfen lassen. Wenn das Gutachten positiv ausfällt, ist der Versicherer in der Regel verpflichtet, den Fall zu übernehmen. Sollte er dies dennoch verweigern, kann eine Beschwerde unter versicherungsombudsmann.de eingereicht werden. Neben dieser kostenlosen Variante besteht die Option einer Deckungsklage.

 

Juraprofessor Christian Armbrüster hat im Auftrag der Stiftung Warentest alle veröffentlichten Deckungsklagen im Zeitraum von 2012 bis 2024 ausgewertet. Von 410 Gerichtsentscheidungen fielen 258 zugunsten der Kunden aus, was einer Erfolgsrate von rund 63 Prozent entspricht. Die Hauptstreitpunkte umfassten Fälle, die mit dem Dieselskandal in Verbindung standen, Probleme im Zusammenhang mit Ausschlussklauseln sowie die Frage nach dem bereits bestehenden Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Rechtsstreits. In Dieselskandal-Fällen waren Kunden mit einer Erfolgsquote von 73 Prozent besonders erfolgreich. Weitere Informationen zum Thema finden sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rechtsschutz.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest

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