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Im Jahr 2024 sind in Nordrhein-Westfalen laut Angaben auf den Todesbescheinigungen insgesamt 441 Menschen infolge von Drogenmissbrauch gestorben. Das waren 11 % mehr als im Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel am 26. Juni 2026 mitteilt, war das die zweithöchste Zahl dieser Todesfälle seit 2000. Der Höchstwert lag im Jahr 2008 bei 444 Fällen. Das durchschnittliche Sterbealter bei infolge von Drogenmissbrauch Gestorbenen war mit 50 Jahren um 30 Jahre geringer als das aller Gestorbenen.
16 % mehr Todesfällen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Mit 71 % lag bei den meisten Todesfällen infolge von Drogenmissbrauch eine psychische und Verhaltensstörung durch psychotrope Substanzen – ohne Alkohol und Tabak – zugrunde. Darunter fallen Personen, die an den Folgen ihrer Drogensucht und daraus entstehenden Erkrankungen sterben. Im Jahr 2024 waren das in NRW 314 Personen (255 Männer und 59 Frauen). Gegenüber dem Vorjahr war die Zahl dieser Todesfälle um 16 % gestiegen. Mehr als zwei Drittel (71 %) der Betroffenen verstarb infolge multiplen Substanzgebrauchs, weitere 17 % durch den Konsum von Opioiden.
Der Anteil der Todesfälle aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen an allen Sterbefällen stieg ebenfalls von 0,12 % im Jahr 2023 auf 0,14 % in 2024. Todesfälle durch psychische und Verhaltensstörungen aufgrund von Alkoholkonsum machten mit 0,53 % allerdings einen beinahe 4-mal größeren Anteil an allen Sterbefällen aus.

Todesfälle aufgrund von Vergiftungen durch Drogenmissbrauch auf Vorjahresniveau – rund die Hälfte vorsätzlich
Die Zahl der Todesfälle durch Vergiftungen mit Betäubungsmitteln, Halluzinogenen, Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika, Antiparkinsonmitteln, Psychostimulanzien mit Missbrauchspotenzial sowie sonstigen psychotropen Substanzen lag im Jahr 2024 mit 127 gemeldeten Fälle auf Vorjahresniveau (128 Fälle). Darunter waren 79 Männer und 48 Frauen. Mit 0,06 % blieb der Anteil der Todesfälle aufgrund von Vergiftungen durch Drogenmissbrauch an allen Sterbefällen gegenüber dem Vorjahr unverändert.
In 58 Fällen (31 Männer und 27 Frauen) handelte es sich laut Todesbescheinigung um eine vorsätzliche Selbstvergiftung. Das entspricht 46 % der Todesfälle der durch Drogenmissbrauch verursachten Vergiftungen.
Hinweise zur Statistik
Die hier dargestellten Ergebnisse aus der Todesursachenstatistik basieren auf den von den Gesundheitsämtern übermittelten Todesbescheinigungen. Die Erhebung liefert Angaben zu den Todesursachen sowie Alter, Geschlecht und Wohnort der verstorbenen Person. Für die Todesursachenstatistik ist laut Regelwerk der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Grundleiden die auszuzählende Todesursache. Die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik basiert ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. Diese werden in einem elektronischen Kodiersystem erfasst, welches dann das Grundleiden nach dem Regelwerk zur ICD-10-WHO ermittelt.
Als Todesfälle aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol und Tabak) werden hier die Sterbefälle ausgewertet, bei denen ICD-10-WHO-Kodes aus dem Bereich F11 – F16 und F18 – F19 als zum Tode führendes Grundleiden kodiert wurden. Zudem wurden die ICD-10-WHO-Kodes T40, T42, T43.6. T43.8 und T43.9 zur Gruppe der durch Drogenmissbrauch verursachten Vergiftungen gezählt.
Bei den einzelnen Todesursachen handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze. Später bekannt gewordene Informationen zur Todesursache können oftmals nicht mehr in die Statistik einfließen. Im Jahr 2024 wurde für 1 % der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00–R99) zugeordnet. Zusätzlich entfielen 5 % der Todesfälle auf Grundlage der Todesbescheinigung auf diese Rubrik. Im Vergleich zum Jahr 2023 konnten 2024 mehr Todesbescheinigungen erfasst und aussagekräftigen ICD-Kapiteln zugeordnet werden.
ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”, zu Deutsch und vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten”. (IT.NRW)
















