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7 riesige Windenergieanlagen auf der Gauseköte – Unerträglich!

von | Apr. 7, 2025 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Die Auffassung eines Richters des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem März 2025 ist unfassbar. Ungefragt trifft er eine die Entscheidung zugunsten des Baus von 7 riesigen Windrädern mit über 250m Höhe auf der Gauseköte und damit gegen den Naturschutz. Diese richterliche Einlassung erfolgte gegen die ausdrücklichen Entscheidungen des Regionalrats bei der Bezirksregierung Detmold. Dem Kreis Lippe entstand dadurch ein unkalkulierbares Risiko des Schadensersatzes. Durch den von interessierter Seite aufgebauten Druckwurde der Kreis Lippe zur Genehmigung des Baus der 7 Windindustrieanlagen auf den Höhenzügen des Teutoburger Waldes gezwungen.

Nach Beteiligung der Bezirksplanungsbehörde in Detmold hatte der Kreis Lippe eine abgestimmte Ablehnung der 7 WEA ausgesprochen. Dies ist geschehen nach wochenlanger, permanenter und unter hohem Zeitdruck erfolgter Änderung der gesetzlichen Vorgaben. Die Rechtsmaterie ist schwierig und für Außenstehende mehr als verworren. Die in der Vergangenheit schlampig verfassten Gesetze wurden im Sinne der Planungen vor Ort auf Landes- und Bundesebene geändert. Leider nicht rechtzeitig genug, damit der Regionalplan OWL, Teilplan Wind rechtzeitig beschlossen und vom Land NRW genehmigt werden konnte.

Nun wird die hochschützenswerte Natur, der geschlossene Waldgürtel und das Landschaftsbild durch „Giganten der Windtechnik“ zerstört werden. Die Kulturdenkmäler in der Nähe der Gauseköte haben neben diesen Kolossen der Windkraft mit mehr als 250 m Höhe ihr Nachsehen. Hermannsdenkmal, Falkenburg, Adlerwarte und die jahrzehntelange Arbeit aus Haupt- und Ehrenamt zu deren Unterhaltung, Ausbau, Pflege und Schutz sowie die in Millionenhöhe erfolgten Förderungen der öffentlichen Hand werden in ihrer Bedeutung geschmälert und ad absurdum geführt. Die Adlerwarte Berlebeck muss um ihre Existenz bangen.

Die Bürgerinitiative, die mit einer Petition mehr als 10.000 Stimmen u.a. gegen den Bau dieses Windparks gesammelt hat, die Stimmen aus den Gemeinden, den Naturschutzverbänden scheint bei dieser Entscheidung keine Rolle zu spielen. Eine industrielle Anlage, ein Gewerbegebiet im Hotspot der Natur und Artenvielfalt, in der Nähe von Vogelschutz- und FFH–Gebieten, was für ein Hohn! Wer das Gebiet dort kennt und bei Wanderungen erlebt hat, ist schockiert!

In dem rechtlich schwer anzugreifenden Vorgang bleibt ein böser Nachgeschmack. Die deutliche Beurteilung erfolgte auf einem Erörterungstermin von einem Richter des 22. Senats des OVG Münster, der bekannt ist für seine Pro-Windenergie-Haltung. Er ist in einem Nebenverfahren selbstständig zu einem optimierten Zeitpunkt tätig geworden, der die Ausübung politischen wie juristischen Drucks gegen den Kreis Lippe durch die Schadensersatzforderungen von Betreiber und Grundeigentümer, flankiert durch eine Attacke seitens der Stadt Detmold, überhaupt erst möglich gemacht hat. In dieser oder nächster Woche wird die Regionalplanänderung „Wind“ Rechtskraft erlangen, was dem Wildwuchs an Windrädern weitgehend Einhalt gebieten wird. Im Fall der genehmigten Windenergieanlagen an der Gauseköte werden Waldbesitzer und Anlagenbetreiber dagegen in zweistelliger Millionenhöhe profitieren.

Was ist von der Moral des Waldeigentümers zu halten, der gern öffentliche Förderungen für seine Kulturgüter in Anspruch nimmt, sich stets vehement für die Schonung des Wildes im Bereich der Gauseköte bei den Umweltbehörden eingebracht hat, der Freizeit- und Erholungsangebote wie selbstverständlich nutzt? Aber: pecunia non olet, Geld stinkt nicht! Von einem Verantwortungsgefühl für das Allgemeinwohl ist nicht viel zu spüren, denn einen Beitrag zum Klimaschutz werden diese 7 Windenergieanlagen nicht mehr leisten, nachdem der Regionalplan ausreichend Flächen für den Ersatz der gesamten Stromproduktion aus fossilen Energieträgern bereitstellt. Hier geht es ausschließlich um Geld.

Wie geht es weiter? Nachweise der Statik, Baugrunduntersuchungen und zur Waldumwandlung, und damit möglicherweise verbundene Änderungen der Genehmigungsbescheide, fehlen noch. Wie soll der Netzanschluss gewährleistet werden? Die Umspannwerke müssen nachgerüstet werden, da sie für diese Energiemengen nicht ausgerüstet sind. Überleitungsstationen, Netzausbau durch den Wald und freier Landschaft, Bau von schwerlastfähigen Erschließungsstraßen im Wald, Stromtrassen entlang der Straßen, durch Berlebeck und Hornoldendorf bis Vahlhausen. Das EEG sieht für den Netzanschluss eine Enteignung gegen Entschädigung der betroffenen privaten Grundstücksbesitzer vor., Die Last der Beeinträchtigungen tragen die Anlieger und Betroffenen.

Tatsache ist, dass das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) bislang den Ausbau der Erneuerbaren Energien, also auch der Windkraft, absoluten Vorrang einräumt. Das Gesetz spricht von „überragendem öffentlichen Interesse“ (§ 2 EEG), das bei der Güterabwägung in den Verfahren stets Vorrang erhält. Nach Rechtskraft der Regionalplanänderung Wind, die so viele Windenergie-Vorranggebiete (WEB) ausweist, dass damit die fossile Stromproduktion vollständig kompensiert wird, wird dieses „überragende öffentliche Interesse“ eingeschränkt und der Neubau von Windrädern weitgehend auf diese geplanten Flächen begrenzt.

Wenn das Ziel mit dieser Planung also erreicht ist, muss diese Vorschrift nicht überarbeitet und angepasst werden? Der Vorrang zugunsten der Erneuerbaren Energien muss gestrichen werden. Denn dieser Vorrang bedeutet, dass alle anderen Schutzgüter keine Rolle mehr spielen. Hier muss der Gesetzgeber handeln. Die politischen Vertreter sind aufgefordert im neuen Bundestag eine Novellierung zu starten und dabei das Negativbeispiel der „Causa Gauseköte“ als abschreckendes Beispiel zu zeigen.

Bis dahin muss der Antragsteller noch seine Hausaufgaben machen und die notwendigen hydrogeologischen und Baugrunduntersuchungen, Statikberechnungen und Ersatzflächen für die Waldumwandlung vorlegen. Es wird sich auch zeigen, ob der Netzbetreiber so schnell planen und bauen kann. Auf alle Fälle werden die Naturschutzverbände prüfen, ob ein Klageverfahren erfolgversprechend ist.

Pressemeldung: BUND Lemgo

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