Wer in 2023 Steuern gezahlt hat und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhielt, muss dies auch in der Einkommenssteuererklärung aufführen.
Bis zum 28. Februar werden diese Daten durch die Bundesagentur für Arbeit automatisch an die Finanzämter übermittelt. Die Kunden erhalten zudem einen Leistungsnachweis über die gemeldeten Daten. Hier sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen aufgeführt. Da die Bearbeitung der Nachweise automatisch erfolgt, bitten die Arbeitsagenturen in Ostwestfalen-Lippe von Anfragen hierzu abzusehen.
Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist darüber hinaus ein wichtiges Dokument für die Rente. Daher gilt: Sorgfältig aufbewahren, da Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, weil die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden.
Pressemitteilung der Agenturen für Arbeit