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Rund 43 Prozent der Einbürgerungen 2022 mit einer Aufenthaltsdauer von unter acht Jahren

von | Feb 4, 2024 | Kunterbunt

Im Jahr 2022 wurden 40 824 Personen in Nordrhein-Westfalen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der höchste Wert seit 2003. Wie Information und Technik NRW als Statistisches Landesamt mitteilt, wies der größte Teil der Eingebürgerten (42,6 Prozent) eine Aufenthaltsdauer von weniger als acht Jahren auf. In der Regel kann eine Einbürgerung erst nach acht Jahren Mindestaufenthaltsdauer erfolgen. Im Jahr 2021 hatte dieser Anteil noch bei 29,9 Prozent gelegen, 2012 bei 8,9 Prozent.

 

Der Anstieg der Einbürgerungszahlen in NRW im Jahr 2022 um 39,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist maßgeblich auf die Einbürgerungen von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen (14 081). Immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten Schutzsuchenden erfüllen die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Hierzu zählt in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren in Deutschland, ausreichende Sprachkenntnisse und ein gesicherter Lebensunterhalt. Aber auch die sogenannten „vorzeitigen Einbürgerungen”, d. h. mit einer Aufenthaltsdauer von unter acht Jahren, haben zu einem Anstieg gegenüber den Vorjahren beigetragen.

 

Die Zahl der Einbürgerungen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer von sieben Jahren (nach § 10 Absatz 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Teilnahme an einem Integrationskurs) lag 2022 bei 2 805 und damit doppelt so hoch wie in 2021 (1 307). Die Einbürgerungen nach sechs Jahren Aufenthaltsdauer aufgrund von besonderen Integrationsleistungen wie Sprachkenntnissen, besonders guten schulischen/beruflichen Leistungen oder bürgerschaftlichem Engagement (nach § 10 Absatz 3 Satz 2 StAG) haben sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 5 130; 2021: 2 160). Auch die Zahl der Einbürgerungen von Ehegatten und minderjährigen Kindern (nach § 10 Absatz 2 StAG) hat sich von 2022 (8 629) gegenüber dem Vorjahr 2021 (4 927) erhöht.

 

Bei drei Viertel der Einbürgerungen (75,0 Prozent bzw. 30 625) im Jahr 2022 behielten die eingebürgerten Personen ihre bisherige Staatsangehörigkeit („Hinnahme von Mehrstaatigkeit”), ein Viertel erfolgte unter Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (25,0 Prozent bzw. 10 199). Im Jahr 2012 lag der Anteil der Eingebürgerten mit Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit noch bei 50,1 Prozent. Dieser Anteil ist nahezu kontinuierlich von Jahr zu Jahr angestiegen. (IT.NRW)

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