Im Jahr 2022 gab es in Nordrhein-Westfalen 3,4 Prozent mehr Todesfälle durch einen Schlaganfall als ein Jahr zuvor (2021: 10 059 Personen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall (10. Mai 2024) mitteilt, sind 10 402 Personen an den Folgen eines Schlaganfalles gestorben. 55,8 Prozent der an dieser Todesursache Gestorbenen waren Frauen (4 602 Männer und 5 800 Frauen). Hirninfarkte waren im Jahr 2022 bei 3 274 Personen (31,5 Prozent) der an den Folgen von Schlaganfällen Gestorbenen ursächlich für den Tod. Weitere 3 142 Personen (30,2 Prozent) starben an den Folgen von zerebrovaskulären Krankheiten und 1 723 Personen (16,6 Prozent) an nicht näher bezeichneten Schlaganfällen.
Zwei Drittel der an Schlaganfällen gestorbenen Menschen waren 80 Jahre oder älter
Schlaganfälle mit Todesfolge traten in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2022 häufiger bei älteren als bei jüngeren Menschen auf: Zwei Drittel (66,9 Prozent) waren 80 Jahre oder älter, 1,3 Prozent waren noch keine 50 Jahre alt. Das durchschnittliche Sterbealter der an einem Schlaganfall Gestorbenen lag wie auch im Jahr 2021 bei 81,8 Jahren (Männer: 79,1 Jahre, Frauen: 83,8 Jahre). Der Anteil von Sterbefällen durch einen Schlaganfall an allen Gestorbenen hat sich im Land in den vergangenen Jahren weiterhin verringert: Wurde im Jahr 2012 in NRW noch bei 6,3 Prozent der Todesfälle ein Schlaganfall als Todesursache festgestellt, so lag dieser Anteil im Jahr 2022 bei 4,4 Prozent (2021: 4,6 Prozent).
Niedrigste durch Schlaganfall bedingte Sterberate verzeichnete 2022 die Stadt Köln
Die kreisfreie Stadt Köln verzeichnete 2022 die niedrigste durch Schlaganfall bedingte Sterberate mit 41 Sterbefällen je 100 000 Einwohner. Die höchste Rate wurde mit 83 Sterbefällen je 100 000 Einwohner für die kreisfreie Stadt Mönchengladbach ermittelt. Landesweit starben 58 Personen von jeweils 100 000 Einwohnern an den Folgen eines Schlaganfalles.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze. Im Jahr 2022 wurden für 2,0 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigungen an das Statistische Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 8,4 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik. (IT.NRW)