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NRW: Anteilig immer weniger Familienarbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig

von | Mai 15, 2024 | Kunterbunt, Wirtschaft

Im Jahr 2023 waren in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft 117 200 Arbeitskräfte beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen anhand der repräsentativen Agrarstrukturerhebung mitteilt, waren mit 51 700 rund 44,1 Prozent als Familienarbeitskräfte tätig. Ihre Zahl ist damit um 22,6 Prozent gegenüber 2010 zurückgegangen (damals: 66 817). Von den „familienfremden” Arbeitskräften waren mehr als die Hälfte (57,7 Prozent) Saisonarbeitskräfte (37 800). Weitere 27 700 Personen waren als Ständige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt. Insgesamt ist die Zahl der Arbeitskräfte seit der Landwirtschaftszählung im Jahr 2010 um 5,3 Prozent gesunken (damals: 123 700 Arbeitskräfte).

 

Dabei ist die durchschnittliche Zahl von 3,5 Arbeitskräften pro Betrieb nahezu stabil geblieben. Die Zahl der Betriebe ist im selben Zeitraum um 6,1 Prozent gesunken. Eine Entwicklung zeigt sich seit 2010 in der Struktur der Beschäftigten: Der Anteil der Familienarbeitskräfte ging in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück und sank von 54,0 Prozent im Jahr 2010 auf 44,1 Prozent im Jahr 2023. Konträr dazu stieg der Anteil der Ständigen Arbeitskräfte von 14,8 Prozent auf 23,6 Prozent. Der Anteil der Saisonarbeitskräfte blieb seit 2010 auf ähnlichem Niveau (2023: 32,3 Prozent).

 

Jedes zehnte Einzelunternehmen wurde 2023 von einer Frau geführt

Im Jahr 2023 waren 61,2 Prozent männliche und 38,8 Prozent weibliche Arbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt. Geringer war der Frauenanteil auf der Führungsebene: So wurden 10,3 Prozent der Einzelunternehmen von einer Frau geleitet. Mit einem Anteil von 75,5 Prozent war der Großteil aller Arbeitskräfte im vergangenen Jahr in Teilzeit tätig; 2010 lag der Anteil noch bei 73,9 Prozent. Die Agrarstrukturerhebung 2023 wurde als Stichprobenerhebung (repräsentativ) bei rund einem Viertel der landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

 

Erhoben wird dabei nur bei landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Mindestgröße an Ackerflächen oder Viehhaltung bewirtschaften, d. h. entsprechend werden kleinere Betriebe im Rahmen der Agrarstrukturerhebung nicht erfasst. Entsprechende methodische Informationen und weitere Hinweise zu Veröffentlichungen finden Sie auf der Themenseite Agrarstrukturerhebung 2023 unter https://www.it.nrw/de/agrarstrukturerhebung-2023. (IT.NRW)

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