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47 943 Menschen erhielten 2023 Hilfen für Blinde und Gehörlose – drei Prozent weniger als ein Jahr zuvor

von | Okt 15, 2024 | Kunterbunt

Im Jahr 2023 erhielten in Nordrhein-Westfalen 27 147 Menschen Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags des weißen Stocks am 15. Oktober 2024 mitteilt, waren das 3,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Frauen und Mädchen waren mit einem Anteil von 57,8 Prozent in der Mehrheit. Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Blindengeld. Zudem können Menschen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist, einen finanziellen Ausgleich, der durch diese Behinderungen bedingten Mehrausgaben, beantragen. Im Jahr 2023 haben insgesamt 47 943 Menschen Hilfen für Blinde und Gehörlose erhalten (−3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte bezogen 8 398 Personen. Auch hier gab es einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (−5,2 Prozent gegenüber 2022). Knapp zwei Drittel der Personen mit Bezug von Hilfe für hochgradig Sehbehinderte waren weiblich (64,3 Prozent). Eine Ursache für den Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld und der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte, dürfte in einer verbesserten augenärztlichen Versorgung liegen. Bei den Personen mit Bezug von Hilfen für Gehörlose waren die Empfänger in der Überzahl (51,3 Prozent). Insgesamt erhielten 13 133 Personen diese Leistung (+1,1 Prozent gegenüber 2022).

Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose lagen 2023 insgesamt bei 154,7 Millionen Euro (−1,1 gegenüber 2022). Der größte Teil der Nettoausgaben (87,8 Prozent) entfiel mit 135,8 Millionen auf das Blindengeld, 4,5 Prozent auf die Hilfen für hochgradig Sehbehinderte (6,9 Millionen Euro) und 7,7 Prozent auf die Hilfen von Gehörlosen (11,9 Millionen Euro). Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen (GHBG) löste 1997 das Landesblindengeldgesetz ab. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. (IT.NRW)

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