Ab Juni 2025 gibt es eine neue Ausbildungsmöglichkeit im Bereich der Hauswirtschaft für Menschen mit Beeinträchtigungen, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Wer sich für eine gesunde Ernährung, Reinigung und Wäschepflege sowie die Betreuung von Kindern oder Senioren interessiert, kann die Ausbildung zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen absolvieren.
Die Ausbildung vereint die bisherigen Abschlüsse zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker für Hauswirtschaft sowie für personenbezogene Serviceleistungen, die vorher getrennt angeboten wurden. Sie bietet Auszubildenden vielfältigere Möglichkeiten und Betrieben mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Chance, gezielt Fachkräfte in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung zu gewinnen. So kann der wachsende Bedarf besser gedeckt und das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen gezielt gefördert werden.
Während der Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden mehrere Abschnitte. Zunächst stehen schwerpunktübergreifende Themen auf dem Lehrplan. Anschließend wählen die Auszubildenden ihren Schwerpunkt. Hier stehen personenbetreuende sowie serviceorientierte Dienstleistungen im Bereich Ernährung, Reinigung oder Textilien zur Wahl. Im letzten Abschnitt erhalten die Auszubildenden noch einmal schwerpunktübergreifenden Input. Die Wertigkeit der bisherigen Abschlüsse bleibt trotz der Änderungen unberührt. Ausbildungen, die auf Grundlage der alten Regelungen begonnen wurden, können aber regulär zu Ende gebracht werden. Ein Wechsel in die neue Regelung wäre bis zur Zwischenprüfung möglich.
Die Landwirtschaftskammer NRW setzt die neue Ausbildungsregelung gemeinsam mit den regionalen Industrie- und Handelskammern um. Voraussichtlich im Frühjahr 2025 gibt es digitale Infoveranstaltungen für Auszubildende sowie für Ausbilderinnen und Ausbilder. Weitere Informationen gibt es unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Berufsbildung. https://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/hwfpsl-ausbildungsregelung-2025.pdf.
Pressemeldung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen