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Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen waren im Berichtsjahr 2023/2024 durchschnittlich 20,5 Tage geschlossen. Wie Information und Technik NRW als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das genauso viele Tage wie im Jahr zuvor. Im Berichtsjahr 2021/2022 hatte die Zahl der Schließtage noch bei 19,4 Tagen gelegen. Als Schließtage werden in der Statistik alle Tage gezählt, an denen eine Einrichtung z. B. wegen Ferien, Teamfortbildungen oder Krankheiten geschlossen war, obwohl sie eigentlich regulär geöffnet gehabt hätte. Stundenweise Schließungen von Einrichtungen werden nicht erfasst.
Städteregion Aachen hatte die meisten Kita-Schließtage
Unter den kreisfreien Städten und Kreisen gab es 2023/2024 im Durchschnitt die meisten Schließtage in Einrichtungen der Städteregion Aachen (23,7), der Stadt Solingen (23,3) und der Stadt Remscheid (23,1). Die wenigsten Schließtage wurden in Kitas der Städte Mönchengladbach und Bochum (16,6) und im Kreis Lippe (17,0) gezählt. Betrachtet wurden alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft hatten im Berichtsjahr 2023/2024 durchschnittlich 21,2 Schließtage (2023: 21,2; 2022: 19,4). Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft kamen auf durchschnittlich 20,3 Schließtage (2023: 20,3; 2022: 19,5).
Von 10 783 Kitas in NRW, hatten nur 48 auch Betreuungszeiten nach 18:00Uhr
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, begannen an regulären Öffnungstagen die Betreuungszeiten in den meisten der 10 783 Kitas in NRW zwischen 7 Uhr und 7:30 Uhr (93,3 Prozent). 304 Einrichtungen öffneten vor 7 Uhr (2,8 Prozent) und 417 Kitas nach 7:30 Uhr (3,9 Prozent). Die Öffnungszeit endete in den meisten Einrichtungen zwischen 16:30 Uhr und 18 Uhr (58,1 Prozent). Während 4 466 Kitas bereits vor 16:30 Uhr schlossen
(41,4 Prozent), gab es in 48 Einrichtungen (0,4 Prozent) auch Betreuungszeiten nach 18 Uhr.
Methodische Hinweise
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Daten der Statistik der Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 1. März erhoben werden. Die Angaben zu den Schließtagen beziehen sich auf die zurückliegenden 365 Tage, also auf den Zeitraum vom 2. März des Vorjahres bis zum Stichtag 1. März. (IT.NRW)