Anzeigen

Knapp zwei Drittel der Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt waren 2023 erwerbstätig

von | Mai 11, 2025 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Im Jahr 2023 waren 65,3 % der insgesamt 1,78 Millionen Mütter in Nordrhein-Westfalen mit minderjährigen Kindern erwerbstätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Muttertags am 11. Mai mitteilt, hatte die Erwerbstätigenquote von Müttern Minderjähriger zehn Jahre zuvor noch bei 62,4 % und damit 2,9 Prozentpunkte niedriger gelegen. Mütter, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befanden werden hier nicht zu den Erwerbstätigen gezählt.

Erwerbstätigkeit steigt mit dem Alter des jüngsten Kindes

Die Erwerbstätigkeit von Müttern ist stark vom Alter des jüngsten im Haushalt lebenden Kindes abhängig. 2023 gingen 37,9 % der Mütter in NRW mit Kleinkindern unter drei Jahren einer Erwerbstätigkeit nach. War das jüngste Kind drei bis fünf Jahre alt, arbeiteten mit 68,0 % bereits mehr als zwei Drittel der Mütter. Die Erwerbstätigkeit von Müttern, deren jüngstes Kind zehn bis 17 Jahre alt war lag bei rund 80 %.

Im Zeitraum 2013 bis 2023 größter Anstieg bei Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter sechs Jahren

Im Zehnjahresvergleich zeigt sich, dass die Erwerbstätigenquoten von Müttern mit Kindern im Vorschulalter am stärksten angestiegen sind: Der Anteil erwerbstätiger Mütter mit Kindern unter drei Jahren ist in NRW von 31,2 % in 2013 auf 37,9 % in 2023 und damit um 6,7 Prozentpunkte gestiegen. Bei Müttern mit jüngstem Kind im Alter von drei bis fünf Jahren stieg der Erwerbstätigenanteil von 62,2 % auf 68,0 % und damit um 5,8 Prozentpunkte.

Teilzeitarbeit bevorzugte Erwerbsform bei Müttern

Erwerbstätige Mütter mit minderjährigen Kindern arbeiteten 2023 überwiegend in Teilzeit. 71,3 % der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren übten eine Teilzeittätigkeit aus. Demgegenüber arbeiteten 28,7 % von ihnen in Vollzeit.

War das jüngste Kind unter drei Jahre alt, waren mit 74,8 % rund drei Viertel der erwerbstätigen Mütter in Teilzeit tätig. Erst wenn das jüngste Kind nicht mehr im Grundschulalter ist, sinkt der Teilzeitanteil merklich zugunsten einer Vollzeittätigkeit ab. So lag der Teilzeitanteil erwerbstätiger Mütter in NRW 2023 bei 68,3 %, wenn das jüngste Kind im Haushalt 10 bis 14 Jahre alt war und bei 59,7 %, wenn das jüngste 15 bis 17 Jahre alt war.

Methodische Hinweise

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus. Betrachtet werden Mütter ab 15 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Mütter, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen haben, gelten als (zeitweise) nicht erwerbstätig.

Über den Mikrozensus

Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus unter https://statistik.nrw/mikrozensus. (IT.NRW)

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen