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Im Jahr 2023 sind in Nordrhein-Westfalen laut ngaben auf den Todesbescheinigungen insgesamt 398 Menschen infolge von Drogenmissbrauch gestorben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel am 26. Juni 2025 mitteilt, ist die Zahl dieser Todesfälle im Vergleich zum Vorjahr um 52,5 % gestiegen. Mit 53,0 Jahren war das durchschnittliche Sterbealter um 26,4 Jahre geringer als das aller Gestorbenen.
Anstieg bei Todesfällen durch psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
270 Personen (219 Männer und 51 Frauen) starben 2023 an psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen – ohne Berücksichtigung von Alkohol und Tabak. Darunter fallen Personen, die an den Folgen ihrer Drogensucht und daraus entstehenden Erkrankungen sterben. Mehr als zwei Drittel (70,7 %) der Betroffenen verstarb infolge multiplen Substanzgebrauchs, weitere 16,3 % durch den Konsum von Opioiden. Gegenüber dem Vorjahr war die Zahl dieser Todesfälle um 75,3 % gestiegen und lag damit etwa auf dem Niveau des Jahres 2016. Der Anteil der Todesfälle aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen an allen Sterbefällen stieg ebenfalls von 0,07 % im Jahr 2022 auf 0,12 % in 2023. Todesfälle durch psychische und Verhaltensstörungen aufgrund von Alkoholkonsum machten mit 0,54 % einen gut 4-mal größeren Anteil an allen Sterbefällen aus.
128 Todesfälle aufgrund von Vergiftungen durch Drogenmissbrauch – rund die Hälfte vorsätzlich
Die Zahl der Todesfälle durch Vergiftungen mit Betäubungsmitteln, Halluzinogenen, Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika, Antiparkinsonmitteln, Psychostimulanzien mit Missbrauchspotenzial sowie sonstigen psychotropen Substanzen stieg im Jahr 2023 um 19,6 % auf 128 gemeldete Fälle. Darunter waren 80 Männer und 48 Frauen. Der Anteil dieser Todesfälle an allen Sterbefällen lag 2023 bei 0,06 % und damit in etwa so hoch wie ein Jahr zuvor (damals: 0,05 %). In 67 Fällen (38 Männer und 29 Frauen) handelte es sich laut Todesbescheinigungen um eine vorsätzliche Selbstvergiftung. Das entspricht 52,3 % der Todesfälle der durch Drogenmissbrauch verursachten Vergiftungen.
Methodische Hinweise
Als Todesfälle aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol und Tabak) werden hier die Sterbefälle ausgewertet, bei denen ICD-10-WHO-Kodes aus dem Bereich F11 – F16 und F18 – F19 als zum Tode führendes Grundleiden kodiert wurden. Zudem wurden die ICD-10-WHO-Kodes T40, T42, T43.6. T43.8 und T43.9 zur Gruppe der durch Drogenmissbrauch verursachten Vergiftungen gezählt. ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”, zu Deutsch und vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten”.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass für die Todesursachenstatistik laut Regelwerk der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Grundleiden die auszuzählende Todesursache ist. Die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik basiert ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten und an das Statistische Landesamt übermittelten Todesbescheinigungen. Diese werden in einem elektronischen Kodiersystem erfasst, welches dann das Grundleiden nach dem von der WHO vorgegebenen Algorithmus ermittelt.
Im Jahr 2023 wurde für 1,3 % der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 6,3 % der Todesfälle auf diese Rubrik. (IT.NRW)