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Jedes sechste U3-Kind war 2024 mehr als sieben Stunden in Betreuung

von | Juli 20, 2025 | Kunterbunt

Rund 85.000 Kinder unter drei Jahren sind im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen mehr als sieben Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege betreut worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis einer aktuellen Analyse zur Entwicklung der U3-Betreuung mitteilt, waren damit 16,8 % aller Unter-Dreijährigen mehr als sieben Stunden pro Tag in Kinderbetreuung. Der zeitliche Umfang der Kleinkindbetreuung ist unter anderem für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Bedeutung.

Zahl der Kinder in U3-Betreuung mit hohem Zeitumfang hat sich kontinuierlich erhöht

Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren, welche mehr als sieben Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder der Tagespflege betreut werden, hat sich seit 2013 kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2013 waren noch rund 43.000 Kinder unter drei ganztägig in Betreuung gewesen. Die so genannte Betreuungsquote, also der Anteil der über sieben Stunden pro Tag betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieses Alters, hatte damals bei 9,9 % gelegen.

Düsseldorf weiterhin auf dem 1. Platz

Regional betrachtet sind sehr hohe Betreuungsquoten unter Dreijähriger mit mehr als sieben Stunden pro Tag ein Phänomen einzelner Städte. Hierbei nahm Düsseldorf bereits 2013 den Spitzenplatz ein. Rund jedes fünfte Kind unter drei war damals ganztägig in Kindertagesbetreuung gewesen. Diesen Platz behielt Düsseldorf auch 2024 mit einem Anteil von 32,2 %. Auch Köln und Bonn gehörten in beiden Jahren zu den Städten mit anteilig den
meisten U3-Kindern mit langen Betreuungszeiten.

Insgesamt rund ein Drittel aller U3-Kinder in Tagesbetreuung

Unabhängig von der Betreuungszeit waren im Jahr 2024 insgesamt rund ein Drittel aller Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflege in Betreuung. Im Jahr 2013 hatte dieser Anteil noch bei 19,9 % gelegen.

Publikaton zur Entwicklung der Kinderbetreuung in NRW

Seit dem 01. August 2013 gibt es in NRW einen U3-Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Er regelt, dass alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege haben. In einem neuen Themenschwerpunkt widmet sich IT.NRW der Entwicklung der U3-Kinderbetreuung zwischen 2013 und 2024. Die Publikation „U3-Rechtsanspruch: Wie hat sich die Kinderbetreuung in NRW entwickelt” lässt sich auf unserer Statistikseite unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/kinderbetreuung/u3-rechtsanspruch-wie-hat-sich-die-kinderbetreuung-nrw-entwickelt abrufen. (IT NRW)

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