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Knapp 118.000 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht

von | Sep. 12, 2025 | Kunterbunt

Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden in NRW 117.885 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Menschen erfasst. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen am 11. September 2025 mitteilt, waren dies 12.765 Menschen mehr als im Vorjahr.

88,2 % hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit

Die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag zum Stichtag mit 13.915 um 1,6 % höher als im Vorjahr. Die Zahl der Wohnungslosen mit ausländischer Staatsangehörigkeit war mit einem Zuwachs von 13,7 % stärker gestiegen. Dieser Anstieg ist zumindest teilweise auf Verbesserungen der Datenmeldungen insbesondere bei den nichtdeutschen Wohnungslosen zurückzuführen. Ende Januar 2025 wurden 103.965 untergebrachte Wohnungslose mit ausländischer Staatsangehörigkeit gezählt. Damit lag der Anteil der Nichtdeutschen an den untergebrachten Wohnungslosen bei 88,2 %.

Ukrainerinnen und Ukrainer stellten die größte Gruppe

Knapp ein Drittel aller Ende Januar 2025 untergebrachten Wohnungslosen hatte die ukrainische Staatsangehörigkeit (36.730 Personen). Es folgten Personen mit syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit (24.435 bzw. 11.005 Personen).

Mehr als ein Viertel der untergebrachten Wohnungslosen waren Kinder und Jugendliche

Ende Januar waren 31.740 Minderjährige wegen Wohnungslosigkeit untergebracht; das waren mit 26,9 % gut ein Viertel der erfassten Wohnungslosen insgesamt. Mit 97,1 % waren die meisten von ihnen mit ihren Familien bzw. in Mehrpersonenhaushalten untergebracht. Lediglich 0,4 % waren alleinstehend. Bei 2,5 % der minderjährigen Wohnungslosen lagen keine Informationen zum Haushaltstyp vor.

Rund die Hälfte der Minderjährigen waren bereits zwei Jahre oder länger von Wohnungslosigkeit betroffen

44,8 % der untergebrachten Wohnungslosen lebten Anfang 2025 bereits seit mindestens zwei Jahren ohne eigenen Wohnraum in der jeweiligen Unterbringung. Im Vorjahr lag dieser Anteil mit 29,1 % noch deutlich niedriger. Bei den Kindern und Jugendlichen war Ende Januar 2025 der Anteil derer, die schon zwei Jahre oder länger aufgrund von Wohnungslosigkeit untergebracht waren, mit 50,6 % höher als im Schnitt aller untergebrachten Wohnungslosen. Ein Jahr zuvor traf dies auf 32,5 % der minderjährigen Wohnungslosen zu.

Methodische Hinweise

Die Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt.

Zu den erfassten Wohnungslosen zählen auch Geflüchtete mit positivem Abschluss eines Asylverfahrens, einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) oder einer Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht, die zum Stichtag entsprechend untergebracht waren, weil sie nicht über eigenen Wohnraum bzw. einen Mietvertrag verfügten.

Die Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen wird jährlich zum Stichtag 31. Januar bundesweit zur Verbesserung der Informationsgrundlage für politisches Handeln durchgeführt. Grundlage hierfür ist das am 4. März 2020 verabschiedeten Wohnungslosenberichterstattungsgesetz. (IT.NRW)

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