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Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung um rund 13 % gestiegen

von | Sep. 14, 2025 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abzug der Einnahmen auf 7,2 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 13,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.

Assistenzleistungen waren der größte Ausgabeposten

Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2024 insgesamt 4,8 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen betrugen 3,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 erhielten 140.570 Menschen Assistenzleistungen, das waren 0,8 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg bei den Bruttoausgaben fiel mit 14,2 % deutlich stärker aus.

Zweitgrößte Ausgabenposition waren die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen

Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entfielen zu 99,0 % auf die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. 2024 wurden für diese Leistungen 1,59 Milliarden Euro aufgewendet, das waren 2,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen lag 2024 bei 74.355 Menschen und war damit um 0,5 % niedriger als im Vorjahr.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung gestiegen

Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung lagen 2024 bei 671 Millionen Euro und damit um 19,4 % höher als 2023. Diese Ausgaben wurden zu 74,8 % direkt von den nordrhein-westfälischen Kommunen erbracht, die wesentlich für die Eingliederungshilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt wurden nur zu 7,2 % direkt von den Kommunen und zu 92,8 % über die Landschaftsverbände erbracht.

Methodische Hinweise

Die Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfasst jährlich die Zahl der Personen, die diese Leistungen erhalten. Aufgrund unvollständiger Datenmeldungen wird die Gesamtzahl dieser Personen aktuell untererfasst. Für das Jahr 2023 beträgt die Untererfassung mindestens 1.300 Personen und für das Jahr 2024 mindestens 3.700 Personen. Die Assistenzleistungen und die Leistungen für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht von dieser Untererfassung betroffen. Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfasst jährlich die Aufwendungen für die entsprechenden Leistungen. Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe liegt in Nordrhein-Westfalen in erster Linie bei den Landschaftsverbänden, denen als Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung unter anderem die Hauptzuständigkeit für die Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen zukommt. Einige Leistungen werden aber auch direkt von den Kommunen erbracht. (IT.NRW)

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