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Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz höher als vor 10 Jahren

von | Nov. 24, 2025 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Die Gerichte in NRW haben im Jahr 2024 insgesamt 1.202 Personen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches

Landesamt mitteilt, waren dies 20,8 % mehr Verurteilungen als im Jahr 2014. Die Zahl der Verurteilungen erreichte im Zehnjahreszeitraum ihren Höchststand im Jahr 2019. Damals wurden 1.470 Personen wegen dieses Straftatbestandes verurteilt. Nach einem Rückgang der Verurteilungen in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist die Anzahl der Verurteilungen zuletzt wieder gestiegen. Sie liegt jedoch unter dem Vor-Corona-Niveau.

Überwiegende Mehrheit zu Geldstrafe verurteilt

Die meisten Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz erfolgten im Jahr 2024 mit 92,4 % nach allgemeinem Strafrecht und 7,6 % nach Jugendstrafrecht. Für die 1.111 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht liegen auch Daten zu den verhängten Strafen vor: In 1.034 Fällen – und damit der überwiegenden Mehrheit wurde eine Geldstrafe auferlegt. Bei den übrigen 77 Verurteilungen wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen, die in 63 Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Rund 45 % der Verurteilten wurden bereits zuvor rechtskräftig verurteilt

Von den insgesamt 1.202 Verurteilten wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sind 44,8 % zuvor schon mindestens einmal rechtskräftig verurteilt worden. Diese Verurteilung kann auch wegen eines Verstoßes gegen einen Straftatbestand eines anderen Gesetzes erfolgt sein.

Fast drei Viertel der Verurteilten mit deutscher Staatsangehörigkeit

Von den Verurteilten im Jahr 2024 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz hatten 72,6 % die deutsche und 27,4 % nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit gab es bei diesem Straftatbestand überdurchschnittlich viele Verurteilte mit deutscher Staatsangehörigkeit: Über alle Straftaten hinweg lag der Anteil der Verurteilten mit deutscher Staatsangehörigkeit bei 60,6 %.

Insgesamt gab es im Jahr 2024 in NRW 130.470 Verurteilungen, die in der Strafverfolgungsstatistik erfasst wurden. Der Anteil der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz lag damit bei 0,9 %.

Methodische Hinweise

Die Daten entstammen der Strafverfolgungsstatistik. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur derjenige Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Verstöße gegen das Waffengesetz umfassen sowohl das Tragen bzw. „Mit sich führen” von Hieb- und Stichwaffen sowie anderen Gegenständen, die als Waffen genutzt werden können, als auch von Schusswaffen und zugehöriger Munition. Dabei ist auch das Lagern, Warten und Reparieren oder der Handel der jeweiligen Waffen ein Straftatbestand. (IT.NRW)

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