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Zweites Jahr in Folge weniger Unfälle durch Alkoholeinfluss im Straßenverkehr

von | Dez. 8, 2025 | Kunterbunt

Im Jahr 2024 sind bei 62.741 polizeilich erfassten Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 78.888 Personen verunglückt. Das waren 0,8 % weniger Unfälle als ein Jahr zuvor.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gab es insbesondere einen Rückgang bei der Unfallursache Alkoholeinfluss: Im vergangenen Jahr wurden 2.979 Fehlverhalten aufgrund von Alkoholeinfluss bei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern registriert, die zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden führten. Das waren 7,3 % weniger Fälle als im Jahr 2023 (3.214), womit die Zahl der alkoholbedingten Fehlverhalten das zweite Jahr in Folge sank (2022: 3.470).

Insgesamt gingen in NRW im vergangenen Jahr damit 4,3 % aller Fehlverhalten von Fahrzeugführenden auf Alkoholeinfluss zurück. Den größten Anteil an Fehlverhalten aufgrund von Alkoholeinfluss im Verhältnis zu allen Fehlverhalten der Fahrzeugführenden wies der Kreis Gütersloh mit 7,1 % auf, gefolgt vom Kreis Minden-Lübbecke mit 6,4 %. Den geringsten Anteil hatte die kreisfreie Stadt Gelsenkirchen (2,7 %).

Fehlverhalten von Fahrzeugführenden ist häufigste Unfallursache

Die häufigste Unfallursache ist im Fehlverhalten der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern begründet: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 70.022 solcher Fehlverhalten gemeldet, die zu Unfällen mit Personenschaden führten. Damit lag die Zahl der Fehlverhalten 1,7 % unter dem Vorjahreswert. Neben dem Fehlverhalten der Fahrzeugführenden war das Fehlverhalten von Fußgängerinnen und Fußgängern (2.640) die zweithäufigste Unfallursache bei Unfällen mit Personenschaden. Witterungseinflüsse waren im Jahr 2024 die am seltensten auftretende Ursachen für Unfälle, bei denen Personen verunglückten.

Ungenügender Sicherheitsabstand häufigstes Fehlverhalten auf Autobahnen

Das am häufigsten auftretende Fehlverhalten von Fahrerinnen und Fahrern war im Jahr 2024 das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln. So kam es insgesamt zu 8.860 Fehlverhalten dieser Art, die zu Unfällen mit Personenschaden führten. Werden nur die Fehlverhalten der Fahrerinnen und Fahrer innerhalb geschlossener Ortschaften betrachtet, lag auch hier das Nichtbeachten von Vorfahrten ganz vorne (6.842 Fehlverhalten). Außerorts, ausgenommen Autobahnen, entstanden die meisten Verkehrsunfälle mit Personenschaden durch nicht angepasste Geschwindigkeiten (2.165 Fehlverhalten), auf Autobahnen hingegen war es der ungenügende Sicherheitsabstand (1.724 Fehlverhalten).

Anpassen der Geschwindigkeit häufigstes Fehlverhalten bei Krafträdern

Unterschiede zeigten sich im Jahr 2024 auch bei der Art des Verkehrsmittels. Das häufigste Fehlverhalten der Fahrerinnen und Fahrer von Personenkraftwagen über alle Ortslagen hinweg war mit 9.834 Fällen das Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren. Bei Fahrerinnen und Fahrern von Krafträdern mit amtlichen Kennzeichen hingegen war es das fehlende Anpassen von

Geschwindigkeiten (998 Fehlverhalten). Bei Fahrerinnen und Fahrern von Güterkraftfahrzeugen wurde bei Unfällen mit Personenschaden am häufigsten ungenügender Sicherheitsabstand registriert (637 Fehlverhalten). Radfahrerinnen und Radfahrer hingegen wiesen als häufigstes Fehlverhalten eine falsche Straßenbenutzung auf (1.735 Fehlverhalten).

Methodische Hinweise

Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamten entsprechend ihrer Einschätzung aufgenommen. Es wird unterschieden nach allgemeinen Ursachen (u. a. Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse, Hindernisse), die dem Unfall und nicht einzelnen Beteiligten zugeordnet werden, sowie personenbezogenem Fehlverhalten (wie Vorfahrtsmissachtung, zu schnelles Fahren usw.), das bestimmten Fahrzeugführenden oder Fußgängerinnen und Fußgängern – d. h. den Beteiligten – zugeschrieben wird. Je Unfall können bis zu zwei allgemeine Ursachen angegeben werden. Beim Hauptverursachenden und einem weiteren Beteiligten sind jeweils bis zu drei Angaben möglich, so dass je Unfall bis zu 8 Unfallursachen eingetragen sein können. (IT.NRW)

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