Nach Berechnungen auf Basis der Verdiensterhebung lagen rund 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen im April 2025 unter der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro brutto pro Stunde. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entsprach dies einem Anteil von fast 18 % an allen Jobs in NRW. Rein rechnerisch stieg dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt von 17 % auf 18 %. Es handelt sich hierbei jedoch fast ausschließlich um einen Rundungseffekt. Von diesen Niedriglohnjobs entfielen mehr als 1,3 Millionen, also rund 88 %, auf den Dienstleistungsbereich. Fast 0,9 Millionen bzw. beinahe 57 % der Jobs im Niedriglohnbereich wurden von Frauen ausgeübt.
Mehr als jeder zweite Job im Gastgewerbe liegt im Niedriglohnbereich
Die höchste Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnbereich wiesen die Wirtschaftsbereiche Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 325.000 Jobs, das Gastgewerbe mit 214.000 Jobs und der Bereich Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 208.000 Jobs auf. Von Niedriglöhnen besonders betroffen waren die Beschäftigten im Gastgewerbe. Dort wurden rund 58 % aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Mit 27 % und 33 % lag die Betroffenheit auch in den Wirtschaftsbereichen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen weit über dem Durchschnitt. Dies galt auch für das Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Anteil von 35 %.
Sowohl sehr junge als auch ältere Beschäftigte besonders betroffen
Innerhalb der Gruppe der Beschäftigten bis unter 25 Jahre erhielten 44 % einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Auch Beschäftigte im Alter von 65 oder mehr Jahren sind besonders stark betroffen, hier betrug der Anteil 40 %.
Methodische Hinweise
Bei den Angaben handelt es sich um Berechnungen auf Basis der Verdiensterhebung April 2025. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden. Der Median lag im April 2025 bundesdurchschnittlich bei 21,48 Euro je Stunde. Die Niedriglohnschwelle lag daher bei 14,32 Euro je Stunde. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. (IT.NRW)















