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2025 hatten mehr als zwei Drittel der Unternehmen erstmals schnelles Internet

von | Dez. 25, 2025 | Kunterbunt

Im Jahr 2025 verfügten erstmals mehr als zwei Drittel aller Unternehmen, die einen ortsfesten Internetanschluss hatten, über eine schnelle Datenverbindung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, nutzten 68,8 % aller Unternehmen eine Geschwindigkeit von 100 M/Bit und mehr. Eine ortsfeste Internetverbindung war in NRW inzwischen mit einem Anteil von 95,1 % bei fast allen Unternehmen üblich. Über die Hälfte (55,1 %) der größeren Unternehmen ab zehn Beschäftigten in NRW bezogen 2025 kostenpflichtige Internet-Dienste über Cloud Computing. Im Jahr 2024 hatte dieser Anteil noch bei 38,0 % gelegen.

Moderne IT-Anwendungen unterstützten auch den Umweltschutz in der NRW-Wirtschaft. Knapp ein Viertel (24,1 %) aller Unternehmen nutzten 2025 IT-Systeme oder Lösungen für einen geringeren Energieverbrauch. Darüber hinaus verwendeten 16,1 % der Unternehmen digitale Technologien, um den Materialeinsatz zu reduzieren oder mehr recycelte Materialien verwenden zu können. Cloud Computing: Darunter versteht man die Bereitstellung von IT-Diensten, wie Speicherplatz, Software und Rechenleistung etc., die über das Internet bereitgestellt und von den Unternehmen bedarfsabhängig genutzt werden können.

Methodische Hinweise

Die Ergebnisse stammen aus der jährlichen Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen. Ein sich jährlich in Teilen ändernder Merkmalskatalog gewährleistet die Anpassung der Fragen an aktuelle Entwicklungen im Bereich dieser Technologien. Der Fragenkatalog richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigen des jeweiligen Unternehmens. Die Teilnahme der Unternehmen ist freiwillig.

Als Unternehmen gelten in dieser Statistik die kleinsten rechtlich selbstständigen wirtschaftlich tätigen Einheiten, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führen. Grundsätzlich nicht einbezogen sind Niederlassungen im Ausland und rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften. Als Kleinunternehmen gelten hier Unternehmen mit einer Beschäftigtenanzahl von bis zu neun Personen. (IT.NRW)

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