Wer in 2025 Steuern gezahlt hat und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhielt, muss dies auch in der Einkommenssteuererklärung aufführen.
Bis zum 28. Februar werden diese Daten durch die Bundesagentur für Arbeit automatisch an die Finanzämter übermittelt. Die Kunden erhalten gleichzeitig einen Leistungsnachweis über die gemeldeten Daten. Hier sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen aufgeführt. Da die Bearbeitung der Nachweise automatisch erfolgt, bitten die Arbeitsagenturen in Ostwestfalen-Lippe von Anfragen hierzu abzusehen.
Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist darüber hinaus ein wichtiges Dokument für die Rente. Daher gilt: Sorgfältig aufbewahren, da Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, weil die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden.
Pressemeldung der Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe















