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Kreis Lippe ordnet Aufstallpflicht für Gemeinde Kalletal an
In einer privaten, nicht-gewerblichen Kleinsthaltung in Kalletal ist die Geflügelpest festgestellt worden. Um eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern, wurde sämtliches Geflügel unter Aufsicht des Veterinäramts des Kreises Lippe vorsorglich eingeschläfert. Darüber hinaus wird der Kreis Lippe eine Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen auf dem Gebiet der Gemeinde Kalletal anordnen. Diese gilt zunächst für die kommenden drei Wochen.
Eine weiträumige Sperrzone rund um das Areal muss hingegen in diesem Fall nicht eingerichtet werden, da es sich wie erwähnt um eine nicht-gewerbliche Kleinsthaltung handelt. Dies hat das Veterinäramt des Kreises Lippe mit seiner Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE), abgestimmt.
Unabhängig davon appelliert das Veterinäramt des Kreises Lippe abermals an alle Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet – auch Kleinsthaltungen – streng auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu achten.
Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.
Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Eine Untersuchung kann eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiter verfolgen. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein. Stellen Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssen sie diese dem Kreisveterinäramt melden.
Bisher ist der Kreis Lippe weitestgehend von der Geflügelpest verschont geblieben. Ende 2025 war bei einer verstorbenen Wildgans in Oerlinghausen der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen und bestätigt worden. Alle weiteren Tests an verendeten Wildvögeln verliefen bislang glücklicherweise negativ. Der nun aufgetretene Fall in Kalletal ist der erste in einer Geflügelhaltung. Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren, ist insgesamt unverändert hoch.
Bürgerinnen und Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt melden unter vetlmue@kreis-lippe.de oder telefonisch unter (05231) 622171. Unter diesen Kontaktdaten stehen die Mitarbeitenden des Veterinäramts auch für Rückfragen von Geflügelhaltern aus der Gemeinde Kalletal zur Verfügung.
Hintergrund Geflügelpest
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.














