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Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr zurückgegangen

von | Feb. 5, 2026 | Kunterbunt

Bild von Henryk Niestrój auf Pixabay

In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr deutlich zurückgegangen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sprachen die Gerichte im Jahr 2024 insgesamt 12.327 Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit – mit und ohne Verkehrsunfall – aus. Das waren 44,3 % weniger als im Jahr 2004, als 22.140 Personen verurteilt worden waren.

Zum Vergleich: Die Zahl aller Verurteilungen in NRW ist im selben Zeitraum um 30,4 % gesunken. Rückgänge bei den Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr waren insbesondere in den Jahren von 2004 bis 2017 zu erkennen. Seitdem lag die Zahl der Verurteilungen – mit Ausnahme der Corona-Zeit – auf einem ähnlichen Niveau.

Rückgang bei Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden um mehr als 80 %

Überdurchschnittliche Rückgänge gab es in den letzten 20 Jahren bei den Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis unter 21 Jahren. Die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr sank hier von 1.924 im Jahr 2004 auf 370 im Jahr 2024; dies entspricht einem Rückgang von 80,8 %. Zum Vergleich: Die Zahl aller Verurteilungen von Personen unter 21 Jahren in NRW ist im selben Zeitraum um 67,1 % gesunken.

In mehr als 9 von 10 Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt

Nach allgemeinem Strafrecht, das für Erwachsene angewendet werden muss und für Heranwachsende angewendet werden kann, gab es im Jahr 2024 insgesamt 12.060 Verurteilungen. In 384 Fällen wurde die Freiheitsstrafe als Strafe festgesetzt, dies entspricht einem Anteil von 3,2 %. Es wurden 318 dieser Fälle zur Bewährung ausgesetzt. Bei 11.676 Verurteilungen, d. h. in 96,8 % der Fälle, wurde eine Geldstrafe ausgesprochen. Die übrigen 267 Personen wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Neben der Hauptstrafe kann das Gericht auch eine sogenannte Nebenstrafe aussprechen. Das kann z. B. ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Im Jahr 2024 wurde die Nebenstrafe Fahrverbot bei 653 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht und damit in 5,4 % der Fälle als Nebenstrafe mitauferlegt.

2024 waren mehr als 80 % der Verurteilten männlich

Der Anteil der Männer, die im Jahr 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurden, lag mit 83,5 % deutlich höher als der Anteil der Frauen mit 16,5 %. Ein ähnliches Geschlechterverhältnis hatte es auch in den vergangenen 20 Jahren gegeben. Im Jahr 2004 waren 87,5 % der verurteilten Personen männlich und 12,5 % weiblich gewesen.

Hinweise zur Statistik

Die Daten entstammen der Strafverfolgungsstatistik. In dieser werden Angaben zu rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen erhoben, die sich wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen verantworten mussten.

Heranwachsende (ab 18 Jahre bis unter 21 Jahre) können sowohl nach dem allgemeinen Strafrecht als auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Gem. § 105 Absatz 1 JGG muss vom Gericht entschieden werden, ob allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht angewendet wird. Das hängt von der Persönlichkeit der Täterin oder des Täters und den Umständen der Tat ab. (IT.NRW)

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