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Die Entgelte für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sind zum Stichtag 01.01.2025 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lagen die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser im NRW-Durchschnitt brutto bei 1,86 Euro pro Kubikmeter. Damit erhöhten sich diese gegenüber dem Vorjahr um 2,8 % bzw. fünf Cent. Im Vergleich zu 2015 stiegen die Trinkwasserkosten um 12,0 %, was 20 Cent pro Kubikmeter entspricht.
Die verbrauchsabhängigen Kosten für Abwasser lagen Anfang dieses Jahres bei durchschnittlich 3,21 Euro pro Kubikmeter. Damit erhöhten sie sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 % bzw. im Vergleich zu 2015 um 21,6 %. Einflussfaktoren für den Anstieg können z. B. Aufwände für die Modernisierung der Wassernetze und inflationsbedingte Kostenerhöhungen, z. B. für Energie oder Personal, sein.
Regionale Unterschiede: Niedrigste Trinkwasserentgelte in Marienmünster, höchste in Solingen
Regional zeigten sich Unterschiede in den verbrauchsabhängigen Kosten für Trink- und Abwasser: Die Preisspanne für Trinkwasser lag 2025 zwischen 1,10 Euro pro Kubikmeter in der Stadt Marienmünster und 3,48 Euro in der kreisfreien Stadt Solingen. Die verbrauchsabhängigen Abwasserkosten je Kubikmeter reichten von 1,45 Euro in der Gemeinde Reken bis 7,28 Euro in der Stadt Monschau. Die regionalen Preisdifferenzen können sich u. a. durch unterschiedliche Entgelte, die Investitionen in die regionale Infrastruktur, die Modernisierung der Wasseraufbereitungsmöglichkeiten wie z. B. die Verwendung von neuartigen Filtersystemen und inflationsbedingten Kostenerhöhungen z. B. für Energie oder Personal ergeben.
Hinweise zur Statistik
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, dürfen die Gemeinden mit den Wasser- und Abwasserentgelten keine Gewinne erzielen, sondern haben alle Kosten abzudecken, die ihnen von Verbänden der Wasserversorgung und -entsorgung in Rechnung gestellt werden bzw. ihnen selbst entstehen. Dazu zählen u. a. die laufenden Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus der Anlagen, z. B. des Kanalnetzes, der Kläranlagen, der Pumpwerke und der Rückhaltebecken sowie der Wassergewinnungsanlagen. Diese Kosten fallen aufgrund unterschiedlicher geografischer, topografischer und infrastruktureller Verhältnisse der Gemeinden unterschiedlich aus.
Die Ergebnisse der Erhebung über die Wasser- und Abwasserentgelte beruhen auf einer Befragung der Unternehmen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betreiben, bzw. der zuständigen Gemeinden. (IT.NRW)













