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11 % weniger Todesfälle durch Schlaganfall als vor zehn Jahren

von | Mai 10, 2026 | Kunterbunt

Im Jahr 2024 gab es in Nordrhein-Westfalen knapp 2 % weniger Todesfälle durch einen Schlaganfall und dessen Folgen als ein Jahr zuvor. Im Zehnjahresvergleich lag der Rückgang sogar bei 11,1 %. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall am 10. Mai 2026 mitteilt, starben 9.789 Personen aus NRW im Jahr 2024 an einem Schlaganfall oder an dessen Folgen. Mit 55,3 % war etwas mehr als die Hälfte der Gestorbenen weiblich (4.375 Männer und 5.414 Frauen).

An einem Schlaganfall und dessen Folgen Gestorbene aus NRW

Auch der Anteil der Sterbefälle durch einen Schlaganfall an allen Gestorbenen hat sich in den vergangenen Jahren weiterhin verringert: Im Jahr 2014 wurde in NRW bei 5,7 % aller Todesfälle ein Schlaganfall als Todesursache festgestellt. Im Jahr 2024 lag dieser Anteil, wie auch schon in den beiden Vorjahren, bei 4,4 %.

Zwei Drittel der an Schlaganfällen gestorbenen Menschen waren 80 Jahre oder älter

Schlaganfälle mit Todesfolge traten in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2024 häufiger bei älteren als bei jüngeren Menschen auf. Zwei Drittel waren 80 Jahre oder älter und nur 4,9 % waren noch keine 60 Jahre alt. Das durchschnittliche Sterbealter der an einem Schlaganfall Gestorbenen lag im Jahr 2024 bei 81,7 Jahren (Männer: 79,0 Jahre, Frauen: 83,8 Jahre).

An einem Schlaganfall Gestorbene aus NRW nach Altersgruppen 2024 in Prozent

Kreis Höxter mit niedrigster durch Schlaganfall bedingten Sterberate

Der Kreis Höxter verzeichnete 2024 die niedrigste Sterberate mit 42 Sterbefällen durch einen Schlaganfall je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In Köln waren es 43 und in Bochum 44. Die höchste Rate wurde mit 73 Sterbefällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für den Kreis Lippe ermittelt. Es folgten der Kreis Viersen und Herne mit Raten von 72 und 69. Landesweit starben 54 von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an einem Schlaganfall oder an dessen Folgen.

Hinweise zur Statistik

Die hier dargestellten Ergebnisse aus der Todesursachenstatistik basieren auf den von den Gesundheitsämtern übermittelten Todesbescheinigungen. Die Erhebung liefert Angaben zu den Todesursachen sowie Alter, Geschlecht und Wohnort der verstorbenen Person. Für die Todesursachenstatistik ist laut Regelwerk der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Grundleiden die auszuzählende Todesursache. Die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik basiert ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. Diese werden in einem elektronischen Kodiersystem erfasst, welches dann das Grundleiden nach dem Regelwerk zur ICD-10-WHO ermittelt.

Als Todesfälle durch Schlaganfall werden hier die Sterbefälle ausgewertet, bei denen ein Schlaganfall mit einem der ICD-10-WHO-Kodes aus dem Bereich I60 – I64 und I69.0 – I69.4 als zum Tode führendes Grundleiden kodiert wurde. ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”, zu Deutsch und vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten“.

Bei den Fallzahlen zu einzelnen Todesursachen handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze. Später bekannt gewordene Informationen zur Todesursache können oftmals nicht mehr in die Statistik einfließen. Im Jahr 2024 wurde für 1,0 % der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00–R99) zugeordnet. Zusätzlich entfielen 4,7 % der Todesfälle auf Grundlage der Todesbescheinigung auf diese Rubrik. Im Vergleich zum Jahr 2023 konnten 2024 mehr Todesbescheinigungen erfasst und aussagekräftigen ICD-Kapiteln zugeordnet werden. (IT.NRW)

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