Rund 3,86 Millionen Menschen in NRW waren 2023 als Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis des Mikrozensus 2023 mitteilt, machten Familienmitversicherte damit rund ein Viertel der insgesamt 15,74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten aus. Privat krankenversichert waren gemäß Mikrozensusergebnissen im Jahr 2023 2,0 Millionen Menschen und damit gut jede/-r Zehnte in NRW.
Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung sieht vor, dass die Familienmitversicherung nicht mehr für alle kostenfrei sein soll. Folgender Personenkreis soll weiterhin beitragsfrei mitversichert sein: Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner) sowie Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.
Als annähernde Größenordnung an die Zahl der künftig beitragspflichtig Familienmitversicherten kann der Mikrozensus wie folgt herangezogen werden: Im Jahr 2023 waren rund 503.000 Personen unter 66 Jahren als Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mitversichert, bei denen keine Kinder im Haushalt lebten oder bei denen die im Haushalt lebenden Kinder 7 Jahre alt oder älter waren. Das entspricht 13,0 % der Familienmitversicherten. Im Mikrozensus können allerdings nur die im Haushalt lebenden Kinder ungeachtet der tatsächlichen Familienverhältnisse zu den im Haushalt lebenden Erwachsenen ausgewiesen werden. Außerdem liegen zu den weiteren Kriterien für eine zukünftig beitragsfreie Familienmitversicherung, wie Behinderung des Kindes, Pflege eines Angehörigen oder Erwerbsminderung keine Angaben vor.
Hinweise zur Statistik
Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus und beziehen sich auf Hauptwohnsitzhaushalte. Hauptwohnsitzhaushalte sind private Haushalte, in denen mindestens eine Person ab 16 Jahren am Hauptwohnsitz wohnt. Angaben zur Krankenversicherung werden alle 4 Jahre im Rahmen eines Zusatzprogramms in einer Unterstichprobe des Mikrozensus erhoben.
Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung (IT.NRW)















