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Erstmals kleinräumige Auswertung zu steuerpflichtigen Einkünften möglich

von | Mai 19, 2026 | Wirtschaft

Foto: pixabay

Die Einkünfte der Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich deutlich in Abhängigkeit von der Wohnortlage. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand einer jetzt vorliegenden kleinräumigen Karte zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021 mitteilt, bildet etwa der Verlauf der Autobahn 40 eine markante Trennlinie der Einkommensebenen im Ruhrgebiet. Die georeferenzierte Auswertung stellt erstmals Einkünfte unterhalb der Gemeindeebene dar. Sie ermöglicht mit einer 1×1 Kilometer Rasterung innerhalb von Gemeinden, teilweise Stadtbezirke oder andere kleinräumige Gebiete zu betrachten.

A40 trennt Gebiete mit hohen und niedrigen Einkünften

Auf Ebene der kreisfreien Städte weisen die Kommunen im Ruhrgebiet im Vergleich eher mittlere und niedrige Einkommensniveaus auf. Bei kleinräumiger Betrachtung in der veröffentlichten Karte werden nun noch genauere Strukturen sichtbar: So sind südlich der Autobahn A40 Areale mit einem Medianeinkommen von über 50.000 Euro zu sehen, was in der Darstellung die höchste Kategorie für das Land NRW ist. Beim Median erzielt eine Hälfte der Steuerpflichtigen mehr oder genau diesen Betrag, während die andere Hälfte weniger Einkünfte hat. Große Gebiete im Norden des Ruhrgebiets weisen Einkünfte in der niedrigsten Kategorie mit weniger als 30.000 Euro im Median auf.

Neuer Artikel zeigt regionale Strukturen des Einkommensniveaus auf

Auch in anderen Regionen von NRW werden in der kleinräumigen Darstellung Unterschiede nach Wohnortlage deutlich. So sind etwa in Köln hohe Einkommensniveaus linksrheinisch von über 40.000 Euro, in Teilen über 50.000 Euro und rechtsrheinisch niedrigere Medianeinkommen von unter 30.000 Euro erkennbar. In Wuppertal prägen Wupper und Autobahn 46 die Einkommensniveaus.

Der neu veröffentlichte Artikel „Wohnortlage – Eine Frage der Einkünfte“ analysiert diese und weitere regionale Strukturen der Einkünfte der Steuerpflichtigen in NRW.

Hinweise zur Statistik

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass in der vorliegenden Statistik zusammen veranlagte Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Es handelt sich um Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2021. Da die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden, sind die hier dargestellten Informationen die aktuellsten zurzeit verfügbaren. Die verwendeten Begriffe „Einkommen“ und „Einkünfte“ beziehen sich auf das zentrale Auswertungsmerkmal „Gesamtbetrag der Einkünfte“ im Sinne der Definition der Finanzverwaltung. Dieses Merkmal bildet neben weiteren Positionen eine Grundlage für die Besteuerung des Einkommens.

Die interaktive Karte wurde auf Basis georeferenzierter Informationen zu den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einem Raster mit Feldern von 1 x 1 Kilometer Seitenlänge erstellt. Um die Statistische Geheimhaltung sicher zu stellen, werden nicht die exakten Medianwerte dieser Rasterzellen veröffentlicht. Die dargestellten Werte wurden mittels des Verfahrens der Kerndichteschätzung statistisch überlagert. (IT.NRW)

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