Anzeigen

Rund 9 % mehr Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in 2025

von | Juli 8, 2026 | Kunterbunt

Im Jahr 2025 ist in Nordrhein-Westfalen die Zahl der bearbeiteten Anträge auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen weiter gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden im Jahr 2025 insgesamt 23.517 Berufsanerkennungsverfahren bearbeitet. Das waren 9,1 % mehr als im Vorjahr; damals wurden 21.558 Verfahren in NRW bearbeitet.

Bei rund 4 von 10 Anträgen wurde die volle Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation festgestellt

Von den 23.517 Anerkennungsverfahren im Jahr 2025 wurden 20.784 und damit die Mehrheit im gleichen Jahr abgeschlossen. Bei 8.841 dieser Verfahren bestätigten die Anerkennungsstellen in NRW die volle Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation; das waren 42,5 % aller abgeschlossenen Verfahren. Hinzu kamen in wenigen Fällen sonstige Bescheide mit partiellem oder beschränktem Berufszugang. 7,4 % bzw. 1.527 Verfahren wurden negativ beschieden, sodass die ausländische Berufsqualifikation nicht anerkannt wurde. In 10.335 Fällen und damit knapp der Hälfte aller abgeschlossenen Verfahren wurden wesentliche Unterschiede des ausländischen Berufsabschlusses zu dem deutschen Referenzberuf festgestellt. Diese Unterschiede können durch Maßnahmen wie eine Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden.

Abgeschlossene Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelft in NRW 2025
Top 3: Pflegeberufe, Ärzteberufe und Ingenieurberufe

Im Jahr 2025 wurden mit 7.185 Verfahren die meisten für den Referenzberuf Pflegefachkraft abgeschlossen. Von diesen wurden 40,4 % positiv beschieden. Bei knapp 60 % der Verfahren wurden Unterschiede des ausländischen Berufsabschlusses zum Referenzberuf festgestellt, sodass eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt wurde. Auf Platz 2 folgte der Referenzberuf Arzt/Ärztin mit 4.272 abgeschlossenen Verfahren. Davon wurde nahezu die Hälfte positiv beschieden, während für etwas mehr als die Hälfte eine Ausgleichsmaßnahme bescheinigt wurde. Mit 1.233 abgeschlossenen Verfahren belegte der Beruf Ingenieur/-in den dritten Platz. Bei diesem Referenzberuf wurden nahezu alle Verfahren positiv beschieden.

Anerkennungsverfahren der Top 3 Referenzberufe nach Entscheidung vor Rechtsbehelf in NRW 2025
Referenzberuf Beschiedene Verfahren
insgesamt davon …
Positiv – volle Gleichwertigkeit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme Negativ
Pflegefachkraft* 7.185 2.907 4.221 57
Arzt/Ärztin (im Rahmen der Approbationserteilung) 4.272 1.956 2.316 3
Ingenieur/-in 1.233 1.224 9
Aus Datenschutzgründen sind alle Werte auf ein Vielfaches von 3 gerundet.
*Zum Referenzberuf Pflegefachkraft zählen die Berufe Pflegefachfrau/-mann sowie die Vorgängerberufe Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in.

Die meisten Pflegefachkräfte wurden in Tunesien ausgebildet

Von allen Pflegefachkräften, die einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation gestellt haben, hatten die meisten ihren Abschluss in Tunesien, Ägypten oder der Türkei erworben. Bei den Ärztinnen und Ärzten stammten die meisten Anträge von Personen mit einem in Syrien erworbenen Abschluss, gefolgt von den Ausbildungsstaaten Jordanien und Iran. Für den Referenzberuf Ingenieur/-in entfielen die meisten Anträge auf Personen, die ihre Berufsqualifikation in der Ukraine, der Türkei und Syrien erworben hatten.

Hinweise zur Statistik

Die Daten stammen aus der Statistik nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), die jährlich in Zusammenarbeit mit den für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen erhoben wird. In einem Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob eine ausländische Berufsqualifikation gleichwertig zu einem deutschen Referenzberuf ist. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes möglich. Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland erweitert. Alle Daten wurden aus Gründen der Geheimhaltung auf ein Vielfaches von drei gerundet. (IT.NRW)

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen