Die Kreisverwaltung informiert über Änderungen in der Landesbauordnung, die ab September in Kraft treten. Vor allem für Bauherren sind wesentliche Neuerungen zu beachten.
Was beim Kreis Lippe bereits seit vielen Jahren möglich ist, wird nun verpflichtend: Die elektronische Antragstellung wird zum Regelfall und ersetzt Papierunterlagen. Die Anträge werden über das Bauportal.NRW eingereicht, erfasst und von dort aus an die zuständige Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet. Informationen rund um die digitale Antragstellung gibt es unter www.kreis-lippe.de sowie unter www.bauportal.nrw.de.
Darüber hinaus sieht die beschlossene Änderung eine stärkere Eigenverantwortung beim Bauherrn sowie deren Entwurfsverfassenden vor. Diese haben grundsätzlich selbst für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zu sorgen. Der Prüfumfang durch die Baugenehmigungsbehörde wird insofern nochmal eingeschränkt. Hierdurch sollen Verfahren vor allem beschleunigt werden. Mit dem Ziel der Beschleunigung gehen auch die Verkürzung von Fristen für die Beteiligung weiterer Stellen, wie Fachbehörden und Kommunen einher. Zudem wird eine so genannte Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingeführt. Wird über einen Bauantrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt. Was als Beschleunigung gedacht ist, birgt Haftungsrisiken auf Seiten der Bauherren, weshalb ein Verzicht auf den Eintritt dieser Genehmigungsfiktion möglich sein wird.
„Ganz entscheidend für einen reibungslosen und tatsächlich schnelleren Ablauf der Verfahren wird nun die Vorlage vollständiger, prüffähiger Bauantragsunterlagen sein. Raum für wiederholte Nachreichungen oder intensivere Abstimmungen mit der Bauaufsichtsbehörde sehen die neuen Verfahrensregelungen nun nicht mehr vor. In der Folge wird eine erhöhte Zahl von abzulehnenden Baugenehmigungen erwartet“, fasst Günther Weigel, zuständiger Abteilungsleiter beim Kreis Lippe, zusammen.
Hintergrund
Der Landtag NRW hat am 15. Juli 2026 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Ziel der Landesregierung war es u.a., Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, den Umbau und die Umnutzung von Gebäuden zu erleichtern und die Digitalisierung der Verfahren voranzubringen.
Informationen zu weiteren Änderungen sind über das Bauportal.NRW sowie das zuständige Ministerium (www.mhkbd.nrw.de) abrufbar.















