Die Altersgruppe der 30- bis 40-Jährigen mit Kindern hat im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen im Mittel Jahreseinkünfte von 31.900 Euro in der Steuererklärung angegeben. Diese Summe lag 4.900 Euro unter den Jahreseinkünften der Personen ohne Kinder. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand einer jetzt durchgeführten Analyse zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 mitteilt, waren es in dieser Altersgruppe insbesondere die Mütter, die weniger verdienten als die Väter. Betrachtet wird der Median, der in der Steuererklärung anzugebenden „Summe der Einkünfte”. Als Mütter und Väter gelten hier Personen, die ein oder mehrere Kinder bis max. zum 25. Lebensjahr des Kindes in ihrer Steuererklärung vermerkten.
Mütter verdienten halb so viel wie Väter
Mütter in der Altersgruppe von 30 bis 40 Jahren verdienten im Mittel 20.000 Euro, Väter dagegen 42.600 Euro. Damit betrug das Einkommen der Mütter lediglich 47 % des Einkommens der Väter. Zum Vergleich: Für Frauen ohne Kinder in der Altersgruppe von 30 bis 40 Jahren lag das Medianeinkommen 2022 bei 37.000 Euro, während das mittlere Einkommen vergleichbarer Männer 36.700 Euro betrug.
Das Einkommen der Mütter verringerte sich mit der Anzahl der Kinder; für Väter stieg es bis 2 Kinder
Bei den Eltern gab es weitere Unterschiede abhängig von der Kinderzahl: Das Medianeinkommen für Mütter dieser Altersgruppe betrug 21.700 Euro bei einem Kind und sank auf 13.500 Euro bei 4 oder mehr Kindern. Dagegen hatten Väter in dieser Altersgruppe mit 2 Kindern und 45.300 Euro die höchsten Einkünfte.

48 % der 30- bis 40-Jährigen Personen hatten Kinder
Bei der Betrachtung von einzelnen Personen, sogenannten „Steuerfällen”, werden zusammenveranlagte Steuerpflichtige als zwei Fälle erfasst. Daraus resultierten 1,9 Mio. Personen im Alter von 30 bis 40 Jahren, von denen 48 % Kinder hatten. Unter den 0,8 Mio. Frauen gaben 52 % an, Kinder zu haben während es bei den 1,1 Mio. Männern 44 % waren.
Der Fokus auf die Alterskohorte 30 bis 40 Jahre wurde gewählt, da es in dieser Altersgruppe zu den größten Geschlechterunterschieden kam. Die hier dargestellten Verteilungen zeigten sich auch in anderen Altersgruppen, jedoch in abgeschwächterer Form.
Hinweise zur Statistik
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich um Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 handelt. Da die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden, sind die hier dargestellten Informationen die aktuellsten zurzeit verfügbaren. Das zentrale Merkmal dieser Auswertung ist die „Summe der Einkünfte” im Sinne der Definition der Finanzverwaltung. Das Merkmal umfasst somit alle 7 Einkunftsarten nach § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte; Kindergeld sowie steuerliche Freibeträge für Kinder sind nicht Bestandteil des Merkmals.
Aus den Steuerkennzeichen A (männlich) und B (weiblich) wird das Geschlecht abgeleitet. Das Geschlecht von gleichgeschlechtlichen Paaren kann so nicht bestimmt werden, weshalb diese von der Analyse ausgeschlossen werden.
Bei der Kinderzahl sind die ganz- oder teilweise gemeldeten Kinder und Kinder, die im Ausland leben, wenn Erziehungs- oder Unterhaltspflichtige in Deutschland steuerpflichtig sind, bis zum 18. Geburtstag einbezogen. Bei kindergeld- oder kinderfreibetragsberechtigten Personen, die in einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung sind oder bei denen weitere Faktoren (z. B. Freiwilligendienst) zutreffen, werden diese hier gegebenenfalls bis zum 25. Geburtstag einbezogen und als „Kind” gezählt.
Über IT.NRW
Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

















