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Ärztekammer fordert praxistaugliche Vernetzung statt neuer Parallelstrukturen

von | Okt. 23, 2026 | Kunterbunt

ÄKWL: Sektorenübergreifende Versorgung darf nicht an digitalen Schnittstellen scheitern

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert eine konsequente Verbesserung der digitalen Kommunikation zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich. Bevor neue Modelle der Patientensteuerung eingeführt und bestehende Versorgungsstrukturen reformiert werden, müsse sichergestellt sein, dass behandlungsrelevante Informationen zuverlässig, zeitnah und ohne Medienbrüche zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden können. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme des ÄKWL-Arbeitskreises „Sektorenübergreifende Versorgung“ hervor.

„Eine sektorenübergreifende Versorgung kann nur so leistungsfähig sein wie ihre Schnittstellen“, heißt es in dem Positionspapier. Zwar seien digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder das E-Rezept inzwischen vielfach technisch etabliert. „Zwischen ihrer formalen Einführung und einer tatsächlich funktionierenden Nutzung im Versorgungsalltag bestehen jedoch weiterhin erhebliche Unterschiede“, kritisiert Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle.

Besonders deutlich zeigten sich die Defizite beim Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung und umgekehrt. Obwohl für das Entlassmanagement bereits verbindliche gesetzliche Vorgaben gelten, funktioniere der notwendige Informationsfluss in der Praxis noch nicht durchgängig. Aber auch bei Krankenhauseinweisungen müssten vorhandene Befunde, bisherige Behandlungsverläufe und Therapieempfehlungen zuverlässig und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Digitale Vernetzung als Voraussetzung für Patientensteuerung

Aus Sicht der ÄKWL ist eine funktionierende digitale Infrastruktur auch eine entscheidende Voraussetzung für gesundheitspolitische Reformvorhaben. Sowohl die geplante Neuordnung der Notfallversorgung als auch weitergehende Modelle der Patientensteuerung, etwa ein Primärarztsystem, seien auf einen verlässlichen sektorenübergreifenden Informationsaustausch angewiesen. Dabei müssten neben Arztpraxen und Krankenhäusern auch weitere Beteiligte wie die 116117 und der Rettungsdienst einbezogen werden.

Der Arbeitskreis warnt davor, neue Versorgungsmodelle aufzubauen, solange die digitale Vernetzung bestehender Strukturen nicht ausreichend funktioniert. Vorrang müsse die Verbesserung vorhandener Prozesse haben, so Gehle.: „Zusätzliche Parallelstrukturen ohne erkennbaren Nutzen für die Patientenversorgung müssen vermieden werden.“

Hersteller von Krankenhausinformationssystemen in die Pflicht nehmen

Die ÄKWL sieht insbesondere die Politik in der Verantwortung, verbindliche Rahmenbedingungen für interoperable und praxistaugliche digitale Schnittstellen zu schaffen. Dabei müssten ausdrücklich auch die Hersteller von Praxismanagementsystemen sowie Krankenhausinformationssystemen verpflichtet werden, eine funktionierende sektorenübergreifende Kommunikation zu ermöglichen.

Entscheidend sei, dass digitale Anwendungen einfach, möglichst automatisiert und ohne zusätzliche bürokratische Belastungen in die bestehenden Praxis- und Krankenhausinformationssysteme integriert werden. Komplizierte Zugriffs- und Berechtigungsverfahren, Medienbrüche und zusätzliche Dokumentationspflichten dürften nicht zulasten der Ärztinnen und Ärzte gehen.

Die ÄKWL fordert deshalb, bei weiteren Strukturreformen nicht allein auf die Einführung neuer digitaler Anwendungen zu setzen, sondern deren tatsächliche Nutzbarkeit im Versorgungsalltag sicherzustellen. Nur wenn Informationen an den Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen zuverlässig fließen, könnten neue Modelle der Patientensteuerung ihr Potenzial für eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung entfalten.

Pressemeldung: Ärztekammer Westfalen-Lippe

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