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Weltspartag: 9,20 Euro pro Kopf und Tag sparten private Haushalte in NRW 2024

von | Okt. 30, 2026 | Kunterbunt

Bild von G.C. auf Pixabay

Private Haushalte in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2024 rund 60,8 Milliarden Euro gespart, 12,1 % mehr als im Vorjahr. Wie Information und Technik als Statistischen Landesamt anlässlich des Weltspartags am 30. Oktober 2026 mitteilt, waren das je Einwohnerin und Einwohner rund 3.372 Euro oder rund 9,20 Euro pro Tag. Laut der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder ist die Sparquote 2024 in allen 16 Bundesländern gegenüber dem Vorjahr gestiegen – am stärksten in Bremen (+1,3 Prozentpunkte), am schwächsten im Saarland (+0,3 Prozentpunkte). Die Sparquote der privaten Haushalte in NRW stieg von 10,4 % im Jahr 2023 auf 11,3 % im Jahr 2024. Die höchste Sparquote wies Bayern mit 12,9 % auf. Am niedrigsten lag sie in Sachsen-Anhalt mit 7,3 %. NRW hatte die sechsthöchste Sparquote aller Länder und lag leicht über dem Bundesdurchschnitt von 11,2 %.

Sparquote der privaten Haushalte* 2024

6 von 10 NRW-Haushalten legten 2023 Geld beiseite

In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden die privaten Haushalte in NRW nach ihrem Sparverhalten befragt. Wie das Statistische Landesamt anhand dieser Ergebnisse für das Jahr 2023 mitteilt, haben 60,9 % nach eigenen Angaben Geld beiseitegelegt. Die Sparanteile unterscheiden sich sowohl nach Haushaltstyp als auch nach der beruflichen Stellung der Haupteinkommensperson eines Haushaltes.

" Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023: Welche der folgenden Aussagen zum Sparen trffit am ehesten auf ihren Haushalt für einen typischen Monat zu? Anteile in %"

Insgesamt gaben 39,1 % der privaten Haushalte an, kein Geld zurückzulegen. 13,5 % aller Haushalte gaben an, auf Erspartes zurückgreifen oder Geld leihen zu müssen. Weitere 25,6 % sparten nicht, mussten aber weder auf Erspartes zurückgreifen noch Geld leihen.

Paare ohne Kind(er) sparten am häufigsten

Das Sparverhalten variierte je nach Haushaltstyp. Am häufigsten legten Paare ohne Kind(er) Geld zurück; dies gaben 68,3 % der befragten kinderlosen Paare an. Zugleich war bei ihnen der Anteil der Haushalte, die auf Erspartes zurückgreifen oder Geld leihen mussten, mit 9,6 % am niedrigsten.

Paare mit Kind(ern) sparten in 61,5 % der Fälle. Damit lag der Anteil sparender Haushalte bei Paaren ohne Kind(er) um 6,8 Prozentpunkte höher.

Alleinlebende legten mit 56,1 % am seltensten Geld beiseite. Bei ihnen war zugleich der Anteil der Haushalte am höchsten, die nicht sparten, jedoch weder auf Erspartes zurückgreifen noch Geld leihen mussten. Dieser Anteil lag bei 29,1 %.

Selbstständigen-Haushalte sparten seltener als Arbeitnehmerhaushalte

Auch nach der beruflichen Stellung der Haupteinkommensperson zeigten sich Unterschiede: Während 67,6 % der Arbeitnehmerhaushalte Geld beiseitelegten, waren es bei Haushalten von Selbstständigen 62,1 %. Ihr Sparanteil lag damit um 5,5 Prozentpunkte niedriger.

Haushalte von Nichterwerbstätigen gaben zu 51,3 % an, Geld beiseitezulegen. Weitere 32,1 % sparten nicht, mussten aber weder auf Erspartes zurückgreifen noch Geld leihen. Bei 16,6 % war dies dagegen erforderlich.

Innerhalb dieser Gruppe sparten Haushalte, deren Haupteinkommensperson im Ruhestand war, häufiger. 56,6 % legten Geld zurück. 29,7 % sparten nicht, mussten aber weder auf Erspartes zurückgreifen noch Geld leihen. 13,6 % der Ruhestandshaushalte mussten auf Erspartes zurückgreifen oder Geld leihen.

Hinweise zur Statistik

Die Ergebnisse zur Sparquote basieren auf Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder”, dem auch der Landesbetrieb IT.NRW als Statistisches Landesamt. Die Sparquote ist der Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche. Das Sparen der privaten Haushalte umfasst den nicht konsumierten Teil des verfügbaren Einkommens zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche.

Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder gemeinsam nachgewiesen, weil sie sich nicht getrennt berechnen lassen. Zum Sektor zählen neben den Konsumenten und Konsumentinnen auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Angaben je Einwohner/-in sind rechnerische Durchschnittswerte. Der Betrag wird auf die gesamte Bevölkerung einschließlich der Kinder verteilt und entspricht damit nicht dem Betrag, den eine einzelne Person tatsächlich zurücklegt. Als Bezugsgröße dient die durchschnittliche Bevölkerung des Jahres 2024; für die Angabe je Tag wurde durch 366 Tage geteilt. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Wohnortkonzept: Die Einkommen werden den Haushalten an ihrem Wohnort zugerechnet, unabhängig vom Ort ihrer Entstehung.

Die Angaben zum Sparverhalten stammen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 und basieren auf der subjektiven Einschätzung der befragten Haushalte zu ihrer finanziellen Situation in einem typischen Monat. Verbindlichkeiten, Tilgungsleistungen oder andere Formen der Vorsorge und des Vermögensaufbaus können von den Haushalten bei ihrer Einschätzung unterschiedlich berücksichtigt werden. Grundlage war die Frage: „Welche der folgenden Aussagen zum Sparen trifft am ehesten auf Ihren Haushalt für einen typischen Monat zu?“ Zur Auswahl standen vier Antwortmöglichkeiten: (1) Der Haushalt legt Geld beiseite, (2) der Haushalt muss auf Erspartes zurückgreifen, (3) der Haushalt muss Geld leihen oder (4) der Haushalt spart nicht, muss aber weder auf Erspartes zurückgreifen noch Geld leihen.

Als Haushalt werden in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwandte oder persönlich verbundene Personen bezeichnet, die gemeinsam wirtschaften und ständig oder überwiegend zusammenwohnen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die Personen formal juristisch miteinander verbunden sind (also verheiratet oder unverheiratet zusammenleben).

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung in Deutschland und wird alle fünf Jahre durchgeführt. An der Erhebung 2023 nahmen in Nordrhein-Westfalen 10 626 Haushalte teil. Die Ergebnisse werden auf eine Grundgesamtheit von rund 8,7 Millionen privaten Haushalten hochgerechnet. Die EVS liefert umfassende Informationen zu Einkommen, Konsum, Versicherungen, Vermögen, Schulden sowie zur Ausstattung privater Haushalte. Im Rahmen der EVS 2023 wurden methodische Weiterentwicklungen umgesetzt, unter anderem durch erweiterte digitale Erhebungsmöglichkeiten. Zudem wurde der Schlüssel für Einnahmen und Ausgaben (SEA) im Jahr 2021 überarbeitet. Zeitvergleiche mit früheren Erhebungen sind daher teilweise nur eingeschränkt möglich. Weitere methodische Hinweise enthält der Qualitätsbericht.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

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