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Reform des Rettungsdienstes
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert wesentliche Nachbesserungen an der geplanten Änderung des nordrhein-westfälischen Rettungsgesetzes. Zwar begrüßt sie das Ziel, die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig zu sichern. Der Gesetzentwurf lasse jedoch entscheidende Fragen der Patientensicherheit, der medizinischen Qualitätssicherung und der ärztlichen Verantwortung offen.
Die Kritik ist Gegenstand einer gemeinsamen Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein, der Ärztekammer Westfalen-Lippe, der Arbeitsgemeinschaft Notärzte NRW (AGNNW) und des Landesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst NRW (LV ÄLRD NRW) an den zuständigen Landtagsausschuss anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung. Die vier Organisationen fordern eine umfassende Weiterentwicklung des Rettungsdienstes.
„Eine Reform des Rettungsdienstes darf nicht bei der Finanzierung stehen bleiben. Wer die Notfallversorgung zukunftsfest machen will, muss die medizinische Qualität und die Patientensicherheit konsequent in den Mittelpunkt stellen“, betont ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. „Wir brauchen nicht weniger, sondern klar geregelte ärztliche Verantwortung.“
Dringenden Handlungsbedarf sieht die ÄKWL bei der fehlenden gesetzlichen Verankerung des Telenotarztdienstes. Dieser ermöglicht die unmittelbare Einbindung ärztlicher Expertise, auch wenn keine Notärztin oder kein Notarzt vor Ort ist. Aufgaben, Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sowie Anforderungen an Qualifikation und Qualitätssicherung müssten eindeutig geregelt werden. Zugleich müsse klar sein, wann eine persönliche ärztliche Behandlung erforderlich ist.
Die ÄKWL unterstützt ausdrücklich die qualifizierte eigenständige Tätigkeit von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern. Das Gesetz müsse jedoch klar zwischen ärztlich vorgegebenen Behandlungsstandards und eigenverantwortlichen Maßnahmen in akuten Notfallsituationen unterscheiden. Lebensrettende Maßnahmen dürften nicht verzögert werden. Zugleich dürfe aus der Notfallkompetenz keine allgemeine Befugnis zur abschließenden Behandlung ohne ärztliche Beteiligung entstehen.
„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten hochqualifizierte Arbeit. Sie brauchen klare Kompetenzen und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen“, so Gehle. Verbindliche Behandlungsstandards müssten aber durch die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst verantwortet werden.
Neue Versorgungskonzepte begrüßt die ÄKWL grundsätzlich. Voraussetzung seien jedoch eine medizinische Nutzen-Risiko-Bewertung, verbindliche Qualitätsziele und die frühzeitige Beteiligung der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst. Insbesondere wenn Patientinnen und Patienten nach einem Einsatz vor Ort verbleiben, müssten ärztliche Mitbeurteilung und Nachsorge sichergestellt sein. „Innovationen sind notwendig. Aber nicht alles, was organisatorisch sinnvoll erscheint, ist automatisch medizinisch sicher“, warnt Gehle.
Kritisch sieht die ÄKWL zudem, dass dem Gesetzentwurf eine Grundlage für die medizinische Qualitätssicherung im Rettungsdienst fehlt. Nach einer erfolgreichen Pilotphase müsse deren flächendeckende Umsetzung rechtlich abgesichert werden. „Die Qualität eines Rettungsdienstes bemisst sich nicht allein an Einsatzzeiten oder Transportquoten. Entscheidend sind die medizinischen Behandlungsergebnisse und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, betont Gehle. Dafür müssten geeignete Daten rechtssicher erhoben und ausgewertet werden können. Auch bei den vorgesehenen Eingriffsbefugnissen des Rettungsdienstpersonals fordert die Kammer klare Grenzen. Die körperliche Hilfsbedürftigkeit eines Menschen bedeute nicht automatisch, dass er nicht mehr selbst über seine Behandlung entscheiden könne.
Die ÄKWL appelliert an den Gesetzgeber, die gemeinsam aufgezeigten Defizite zu beheben. „Wir wollen einen modernen, leistungsfähigen Rettungsdienst mit klaren Verantwortlichkeiten, verlässlichen medizinischen Standards und einer starken ärztlichen Einbindung. Die Patientensicherheit muss oberste Priorität haben“, fasst Gehle zusammen.
Pressemeldung: Ärztekammer Westfalen-Lippe















