Gesundheitseinrichtungen müssen hitzefest werden – Gehle plädiert für mehr Informationen über Gefahren von Hitzeperioden
Auch in diesem Sommer wird wieder deutlich: Hitze belastet die Menschen, Hitze macht krank, Hitze kann bestehende Erkrankungen verschärfen – und kann zu Kreislaufproblemen, Wasserverlust im Körper und damit zu weiteren gesundheitlichen Komplikationen führen. „Längere Hitzewellen werden auch zukünftig immer wieder auftreten. Deshalb muss Hitze-Resilienz ein Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge sein“, fordert ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. Dazu gehören aus Sicht der Ärztekammer auch regelmäßige und umfassende Informationen über die Gefahren von Hitzeperioden.
„Wir müssen zum einen die Menschen informieren und zum anderen unsere Krankenhäuser, Arztpraxen und weitere Gesundheitseinrichtungen im Land besser vorbereiten. Denn die Belastung für Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte sowie deren Patientinnen und Patienten steigt während der Hitzewellen natürlich ebenso.“ Überhitzte Behandlungsräume, unzureichender Sonnenschutz, fehlende nächtliche Abkühlung und nicht angepasste Arbeitsabläufe belasten Patientinnen und Patienten ebenso wie die Beschäftigten. Besonders gefährdet seien ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder sowie Patientinnen und Patienten, die bestimmte Medikamente einnehmen.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert neben schnell umzusetzenden Erstmaßnahmen, den Schutz vor Hitze verbindlich in die Planung, Finanzierung und den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen einzubeziehen. Für Krankenhäuser, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen sollten laut Kammervorstand nachvollziehbare Mindeststandards entwickelt werden. Diese müssten sowohl bauliche und technische Maßnahmen als auch organisatorische Hitzeschutzkonzepte umfassen.
Zudem spricht sie sich für ein gemeinsames Investitionsprogramm von Bund und Land aus, das Krankenhäusern, Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren unbürokratisch Mittel für Klimaanpassung zur Verfügung stellt. Förderfähig sein müssten neben großen Baumaßnahmen auch kleinere, kurzfristig umsetzbare Investitionen, etwa außenliegende Verschattungen, Lüftungstechnik, Trinkwasserversorgung, Begrünung oder der Umbau besonders belasteter Räume.
Der Transformationsfonds des Bundes zur Umsetzung der Krankenhausreform solle zwar notwendige finanzielle Ressourcen bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform zu fördern, so Gehle. Über zehn Jahre werden dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt, auf NRW entfallen davon zehn Milliarden. Das seien nach Ansicht der ÄKWL wichtige Investitionsmittel für die Häuser, „aber es ist kein dezidiertes Klimaschutzprogramm“, denn Hitze- oder Klimaschutz seien nicht unter den acht Fördertatbeständen des Transformationsfonds.
Gehle abschließend: „Wer hitzeresiliente Krankenhäuser und Praxen will, muss hierfür dauerhaft und verlässlich Geld bereitstellen. Klimaanpassung entscheidet zunehmend darüber, ob medizinische Versorgung auch während längerer Hitzeperioden sicher erbracht werden kann. Hitzeschutz ist Patientenschutz, Beschäftigtenschutz und ein wesentlicher Bestandteil einer krisenfesten Gesundheitsversorgung. Die in der Landesgesundheitskonferenz 2022 formulierten Ziele müssten endlich konsequent umgesetzt werden.“
Pressemeldung: Ärztekammer Westfalen-Lippe















