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Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1995 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben und eingeebnet. Dies betrifft sowohl Reihen- als auch Wahlgräber.
Das Nutzungsrecht für Wahlgräber (Doppelgräber) kann mindestens um weitere 10 Jahre verlängert werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts für Reihen- bzw. Einzelgräber ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Einzelfällen kann der zuständige Fachausschuss auf Antrag des Grabnutzungsberechtigten eine Verlängerung des Nutzungsrechts für Reihengräber analog zu Wahlgräbern gewähren. Anträge auf Verlängerung sind bis spätestens 15. Dezember 2025 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg einzureichen.
Die Einebnungsarbeiten werden voraussichtlich nach dem 01.01.2026 beginnen. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31.12.2025 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Nicht entfernte Anlagen werden im Rahmen der Einebnungsarbeiten abgeräumt. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Laura-Marie Schröder von der Friedhofsverwaltung Blomberg gerne telefonisch unter 05235/504-564 oder per E-Mail an L.Schroeder@blomberg-lippe.de zur Verfügung.
Pressemeldung: Stadt Blomberg