Hecken und Sträucher noch rechtzeitig zurückschneiden: Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelbrutzeit. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze, Fassadenbegrünungen sowie Gebüsche und lebende Zäune in diesem Zeitraum nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden. Besonders im Frühjahr, wenn sich Pflanzen und Tiere wieder regen, ist es von großer Bedeutung, sich an diese Regelung zu halten und somit die Natur zu schützen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken daher nur noch wenig Zeit für intensive Rückschnittarbeiten haben. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Form- und Pflegeschnitte sind zwar auch nach dem 1. März möglich, jedoch erst ab Ende Juni wirklich erforderlich.
Zum Schutz der Wildtiere und Pflanzen ist es entscheidend, ihre Lebensräume in der Hauptaktivitätszeit nicht zu beeinträchtigen. Frühblühende Bäume und Sträucher bieten Insekten eine wichtige Nahrungsquelle, und die Vögel, die aus ihren Winterquartieren zurückkehren, benötigen Hecken und Bäume als Rückzugsorte zum Nisten, Paaren und Ruhen. Auch Tiere wie Eichhörnchen oder Igel finden in diesen Gehölzen Unterschlupf. Der Schutz dieser Lebensräume in der sensiblen Übergangszeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Biodiversität.
Parallel dazu setzt die Stadt Blomberg nicht nur auf den Umweltschutz, sondern auch auf den Erhalt ihrer öffentlichen Räume. „Wenn in einem Bereich, der mit Steuergeldern gepflegt und verschönert wird, Vandalismus oder Zerstörung stattfindet, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich um den Erhalt und die Verbesserung des Umfelds kümmern“, betont Detlef Wehrmann, Fachbereichsleiter für Bauen und Stadtentwicklung. Bedauerlicherweise hat der frisch freigegebene Weg am Weinberg unter solcher Zerstörung gelitten, obwohl er vielen Menschen als Ruheoase dienen sollte. Der versuchte Brandanschlag auf einen Tisch stellt eine besonders rücksichtlose und gefährliche Form des Vandalismus dar.
Darüber hinaus ist die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Hunden an allen Orten verpflichtend. Dies betrifft insbesondere Wiesen und Seitenstreifen von Straßen, unabhängig davon, ob diese grün, sandig oder befestigt sind. Die Entsorgung des Kots ist unkompliziert. Dafür reicht eine herkömmliche Plastiktüte oder ein Hundekotbeutel, die an den bekannten Aufstellern entlang des Weges kostenfrei erhältlich ist – gesponsert von der Stadtverwaltung. Die Tüte wird einfach übergestülpt, der Haufen aufgenommen und die Tüte anschließend verknotet. Abfallbehälter sind an jeder Straßenecke zu finden. Damit wäre das Problem erledigt – denkt man: „Wir finden die Beutel in Beeten, auf Wegen oder gar als Dekoration in Bäumen hängend“, sagt Wehrmann kopfschüttelnd.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger*innen, sich mit ihrer Heimatstadt zu identifizieren und sich bewusst zu machen, dass Vandalismus die gesamte Gemeinschaft betrifft. Gemeinsam können wir Blomberg zu einem noch schöneren und lebenswerten Ort machen.
Pressemeldung: Stadt Blomberg